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Entscheidung 10 Ob 8/15x×

Entscheidung 10 Ob 8/15x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000306 Rechtssatz 17.12.1955Zivilrecht
Der neuerlichen Leistungsklage des Übernehmers einer Forderung steht die Rechtskraft des für die Forderung vom Überträger erwirkten Leistungsurteile entgegen. Dem Übernehmer einer Forderung, für die der Überträger bereits ein rechtskräftiges Leistungsurteil …
RS0017315 Rechtssatz 30.04.1980Zivilrecht
Die Anwendung der Bestimmungen über die Gesamtschuld setzt nur eine gemeinschaftliche Schuld, aber nicht deren Entstehung aus demselben Rechtsgrund voraus; eine Solidarschuld kann sich auch aus jeweils verschiedenen, bei den einzelnen Verpflichteten vorlieg …
RS0019908 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Das Wesen des Anspruchs nach § 1042 ABGB ist es, dass jemand (ein anderer, der Bereicherte,) aus dem Rechtsgut des Eigentümers (des Verkürzten, des Verletzten,) ohne Rechtsgrund einen Vorteil zieht; der Vorteil fließt dem Berechtigten aber nicht unmittelbar …
RS0026360 Rechtssatz 30.06.1977Zivilrecht
1. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der in einem Zivilprozess schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Prozessparteien gegenüber für die Folgen dieses Versehens. 2. Ob einer Prozesspartei durch ein solches schuldhaftes Fehlverhalt …
RS0028050 Rechtssatz 30.03.1979Zivilrecht
Die Ansprüche nach § 1041 und § 1042 ABGB haben bloß ergänzende Funktion.
RS0028060 Rechtssatz 04.04.1968Zivilrecht
Mittels Klage nach § 1042 ABGB kann nicht nur Ersatz des Aufwandes zu dem ein anderer auf einer gesetzlichen Vorschrift, sondern aus welchem Rechtsgrund immer, verpflichtet war, gefordert werden (wie Stanzl in Klang 2. Auflage IV 927, Ehrenzweig, Schuldverh …
RS0080533 Rechtssatz 29.03.1960Zivilrecht
1./ Der Dritte, gegen den ein Rückgriffsanspruch geltend gemacht wird, kann nicht einwenden, dass der Versicherer eine Kulanzzahlung geleistet hat. 2./ Nach § 67 VersVG gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten auf den Versicherer über, wobei es auf die A …
RS0080594 Rechtssatz 22.01.1970Zivilrecht
Der Ausdruck "Schadenersatzanspruch" im § 67 VersVG 1958 erfasst nicht nur Schadenersatzansprüche im eigentlichen Sinn; er ist vielmehr im weitesten Sinn zu verstehen und bezieht sich auch auf Rückgriffsansprüche, Ausgleichsansprüche, Bereicherungsansprüche …
RS0081235 Rechtssatz 08.03.1984Zivilrecht
Die Legalzession des § 67 VersVG hat schon nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht die Befriedigung einer Forderung des dritten Geschädigten zur Voraussetzung, sondern die Befriedigung des Versicherungsnehmers. Diese geschieht in der Haftpflichtversicherung …
RS0102645 Rechtssatz 27.02.1996Zivilrecht
Fremde Schuld ist die Verbindlichkeit eines Dritten. Für die Anwendung des § 1358 ABGB genügt es, wenn aus der Sicht des Hauptschuldners eine formell eigene, materiell aber fremde Schuld vorliegt.
RS0104142 Rechtssatz 30.11.1977Zivilrecht
Nach § 1042 ABGB ist der Aufwand zu ersetzen, den ein anderer nach dem Gesetze hätte machen müssen. Nur soweit die Pflicht des anderen reicht, kann Ersatz gefordert werden.
RS0108671 Rechtssatz 28.10.1997Zivilrecht
Da der Aufwand für einen anderen ein Fall der Verwendung zu fremdem Nutzen ist, gebührt kein Ersatz nach § 1042 ABGB, wenn jemand eine eigene Schuld begleicht, es sei denn, diese Verpflichtung ist der eines anderen subsidiär, was nach allgemeinen Regeln zu …
RS0112742 Rechtssatz 23.11.1999Zivilrecht
§ 1358 ABGB geht - entgegen seinem Wortlaut - weit über die Regelung des Bürgenregresses hinaus und findet ganz allgemein auf jeden Anwendung, der eine fremde Schuld begleicht, für die er persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken haftet.
RS0118661 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Sind zwei oder mehrere Personen, wenn auch aus verschiedenem Rechtsgrund, zur selben Leistung verpflichtet und sind die Verbindlichkeiten auf dasselbe Gläubigerinteresse gerichtet, so entsteht eine Gesamtschuld.