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Entscheidung 10 ObS 24/12w×

Entscheidung 10 ObS 24/12w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0084976 Rechtssatz 17.11.1987Zivilrecht
Wird ein Antrag nach § 247 ASVG gestellt, so bildet die Feststellung der Versicherungszeiten einen Teil des Leistungsverfahrens. In diesem Fall wird das Verfahren zweigeteilt. Die bis zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag erworbenen Zeiten we …
RS0084984 Rechtssatz 20.10.1987Zivilrecht
In die Feststellung der Versicherungszeiten gemäß § 247 ASVG sind auch ausländische Zeiten einzubeziehen.
RS0085473 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Bei Prüfung der Frage, ob die Entscheidung in einer Sozialrechtssache zu treffen ist, ist ausschlaggebend, ob zwischen den Parteien die Höhe (der Umfang) des Anspruches auf Versicherungsleistungen streitig ist. Ob das Begehren materiell berechtigt ist, hat …
RS0085830 Rechtssatz 04.10.1994Zivilrecht
Aus dem Grundsatz der sukzessiven Kompetenz ergibt sich, dass die Sozialgerichte nur dann über ein Feststellungsbegehren entscheiden können, wenn die Bestimmungen über das Verfahren vor den Versicherungsträgern eine entsprechende (feststellende) Entscheidun …
RS0085875 Rechtssatz 31.05.1988Zivilrecht
Auch für Feststellungsklagen hinsichtlich der dem ASGG unterliegenden Sozialrechtssachen (§§ 65 Abs 1, 100 ASGG) gilt das Prinzip der sukzessiven Kompetenz.
RS0113189 Rechtssatz 25.01.2000Zivilrecht
Art 45 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 verpflichtet die Träger der Mitgliedsstaaten, bei der Prüfung der Voraussetzungen des Pensionsanspruches eine Zusammenrechnung der nach den gesetzlichen Pensionsversicherungsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten …