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Entscheidung 10 ObS 28/18t×

Entscheidung 10 ObS 28/18t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0084415 Rechtssatz 26.04.1994Zivilrecht
Einem Pensionswerber, dem infolge seines Gesundheitszustandes zwar nicht mehr der gesamte österreichische Arbeitsmarkt, wohl aber ein regionaler Arbeitsmarkt offensteht, müssen auf dem von ihm erreichbaren Teilarbeitsmarkt nicht mindestens hundert für ihn g …
RS0084587 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Ein ursprünglich vollzeitig beschäftigt gewesener Versicherter kann auf Teilzeitarbeit verwiesen werden, durch die er wenigstens die Hälfte des Entgeltes eines gesunden Vollzeitbeschäftigten erzielen kann.
RS0084907 Rechtssatz 18.02.1993Zivilrecht
Ist der Wohnort durch Massenverkehrsmitteln schlecht aufgeschlossen und die Zurücklegung der Wege zum und vom Arbeitsplatz bzw und vom nächsten Massenverkehrsmittel mit privaten Verkehrsmitteln üblich, so ist, wenn die Anmarschwege nur beschränkt möglich si …
RS0084994 Rechtssatz 18.02.1993Zivilrecht
Ist dem Versicherten nur Tagespendeln, nicht aber auch Wochenpendeln und Übersiedeln möglich, sind Feststellungen darüber erforderlich, ob im Umkreis der dem Kläger möglichen Gehstrecke oder in dem durch die Benützbarkeit eines Massenverkehrsmittels erweite …
RS0085017 Rechtssatz 16.06.1987Zivilrecht
Die Lage des Wohnortes des Versicherten ist, sofern medizinische Gründe einen Wohnortwechsels oder Pendeln nicht ausschließen, auf die Verweisbarkeit ebenso ohne Einfluss wie mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache.
RS0085083 Rechtssatz 05.12.1989Zivilrecht
Grundsätzlich ist ein Versicherter, der nicht in der Lage ist ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, nicht verpflichtet, den Weg zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückzulegen.