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Entscheidung 10 ObS 42/11s×

Entscheidung 10 ObS 42/11s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039939 Rechtssatz 16.10.1958Zivilrecht
Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes …
RS0084341 Rechtssatz 12.04.1988Zivilrecht
Ein Versicherter, dessen Arbeitsfähigkeit durch eine notwendige und nicht mit unzumutbaren Gefahren verbundene Krankenbehandlung (hier: noch beherrschbarer Alkoholmissbrauch) innerhalb von sechs Monaten wiederhergestellt würde, hat keinen Anspruch auf Inval …
RS0085150 Rechtssatz 18.10.1994Zivilrecht
Vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit ist nicht erst dann anzunehmen, wenn ihr Wegfall in absehbarer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Es genügt vielmehr, dass eine diesbezügliche hohe (große) Wahrscheinlichke …
RS0086050 Rechtssatz 03.11.1987Zivilrecht
Diese Sonderbestimmung regelt die Beweislastverteilung nur in den dort genannten Fällen. In anderen Fällen ist auch in Sozialrechtssachen von der Geltung der allgemeinen Grundsätze für die Beweislastverteilung auszugehen.
RS0089210 Rechtssatz 31.10.1995Zivilrecht
Bei vorübergehender Invalidität (§§ 254 Abs 1 Z 2, 256 ASVG) ist die Invaliditätspension bis zu jenem Zeitpunkt zuzuerkennen, für den mit Sicherheit oder mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Invalidität vorhergesagt werden kann.
RS0115354 Rechtssatz 22.05.2001Zivilrecht
Für die Zuerkennung einer unbefristeten Pension muss eine die gesetzliche Befristung (24 Monate) übersteigende Dauer der Berufsunfähigkeit feststehen. Bestehen Chancen auf eine Besserung des Leidenszustandes, kann von dauernder Invalidität keine Rede sein.
RS0120157 Rechtssatz 06.09.2005Zivilrecht
Ungeachtet des geringfügig unterschiedlichen Wortlauts von § 4 Abs 1 BPGG einerseits und § 254 Abs 1 Z 1 ASVG andererseits geht es in beiden Fällen darum, eine Anspruchsvoraussetzung zu normieren, um zu erreichen, dass die Leistung nur zu gewähren ist, wenn …