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Entscheidung 10 ObS 43/12i×

Entscheidung 10 ObS 43/12i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0083937 Rechtssatz 17.05.1994Zivilrecht
Die Fälle der Geschäftsführerhaftung für Kridadelikte sollten von der Ausweitung der Beitragspflicht durch § 67 Abs 10 ASVG nicht erfaßt werden (vgl Teschner-Widlar, ASVG 446/5 f; Bartos, Die geänderte Haftungsbestimmung des § 67 Abs 10 ASVG, SozSi 1990, 29 …
RS0085996 Rechtssatz 04.03.1993Zivilrecht
Hat der Versicherungsträger von Pensionsvorschüssen, Kinderzuschussvorschüssen und Ausgleichszulagenvorschüssen Beitragsrückstände und Kostenanteile abgezogen, so macht der Versicherte, der die Zahlung der einbehaltenen Teile begehrt, eine wiederkehrende Le …
RS0086067 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Obwohl der Rückzahlungspflichtige im Prozess vor dem Sozialgericht formell als Kläger aufzutreten und ein negatives Feststellungsbegehren zu stellen hat, dass die von der beklagten Partei behauptete Rückersatzpflicht nicht zu Recht bestehe (vgl SSV-NF 4/37) …
RS0110618 Rechtssatz 18.08.1998Zivilrecht
Mit Beitragsforderungen eines anderen Versicherungsträgers kann ein Sozialversicherungsträger nicht aufrechnen (SSV-NF 7/100).
RS0111939 Rechtssatz 27.04.1999Zivilrecht; Strafrecht
Der ordentliche Rechtsweg zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen des Ausfalls an Sozialversicherungsbeiträgen, der zufolge der Verletzung allgemeiner Gläubigerschutzbestimmungen eintrat, ist auch dann nicht …
RS0115709 Rechtssatz 28.06.2001Zivilrecht
Seit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2000 ist eine Aufrechnung auch "trägerübergreifend" (also nicht nur zum Beispiel Pensionsversicherungsträger und Krankenversicherungsträger, sondern auch Versicherungsträger nach dem ASVG und dem GSVG, BSVG us …
RS0118869 Rechtssatz 16.03.2004Zivilrecht
Über die Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen auf die vom Versicherungsträger zu erbringenden Leistungen kann nur dann entschieden werden, wenn die Beitragsschuld entweder unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
RS0121466 Rechtssatz 14.11.2006Zivilrecht
Vom Arbeits- und Sozialgericht kann über die Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen auf die vom Versicherungsträger zu erbringenden Leistungen gemäß § 103 Abs 1 Z 1 ASVG nur dann entschieden werden, wenn die Beitragsschuld entweder unbestritten ist oder rec …
RS0127874 Rechtssatz 05.06.2012Zivilrecht
Ob eine Aufrechnung nach § 103 Abs 1 Z 1 ASVG zulässig ist, hängt davon ab, ob mit fälligen Beitragsforderungen aufgerechnet wird, die infolge Verletzung einer spezifischen, im Sozialversicherungsrecht begründeten Verpflichtung unberichtigt geblieben sind, …