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Entscheidung 10 ObS 48/13a×

Entscheidung 10 ObS 48/13a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0084133 Rechtssatz 27.09.1988Zivilrecht
Wird ein Unfall durch eine selbst geschaffene Gefahr herbeigeführt, fehlt der Kausalzusammenhang zur versicherten Tätigkeit dann, wenn der Unfall auf einem völlig unvernünftigen und unsinnigen Verhalten des Versicherten beruht und eine solche besondere Gefä …
RS0084198 Rechtssatz 27.03.1990Zivilrecht
Für die Beurteilung, ob ein bei einer tätlichen Auseinandersetzung erlittener Unfall unter Versicherungsschutz steht, sind im Einzelfall die Beweggründe, die den Streit veranlasst haben, entscheiden: Ein aus persönlichen Gründen entfachter Streit schließt e …
RS0084490 Rechtssatz 05.07.1995Zivilrecht
Bei der Feststellung einer sachlichen Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit bzw dem unter Versicherungsschutz stehenden Weg geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in de …
RS0084686 Rechtssatz 05.07.1988Zivilrecht
Führt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit nach ihrer Art und Dauer bei natürlicher Betrachtungsweise nur zu einer geringfügigen Unterbrechung der versicherten Tätigkeit und besteht noch ein innerer Zusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen und der betriebli …
RS0112579 Rechtssatz 05.10.1999Zivilrecht
Ein Überfall auf eine unfallversicherte Person schließt die Annahme eines Arbeitsunfalles nicht ohne weiteres aus; es kommt vielmehr darauf an, ob ein innerer Zusammenhang zwischen dem Überfall und der versicherten Tätigkeit besteht. Dieser notwendige inner …