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Entscheidung 10 ObS 54/11f×

Entscheidung 10 ObS 54/11f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013254 Rechtssatz 28.10.1993Zivilrecht
Die Pfändungsbeschränkungen der Exekutionsordnung stehen auch in der Fassung der die EO-Novelle 1991 einer Aufrechnung bis zur Hälfte der vom Versicherungsträger zu erbringenden Geldleistung im Sinne des § 103 Abs 2 ASVG nicht entgegen.
RS0064215 Rechtssatz 25.02.1975Zivilrecht
Die Anmeldung einer Forderung im Konkurs hindert nicht, später die Aufrechnung zu verlangen.
RS0084114 Rechtssatz 23.05.1989Zivilrecht
Der über die Aufrechnung zu erlassende Bescheid kann gemäß § 2 ASGG durch Klage bei Gericht angefochten werden; die Bemerkung in der RV (zum ASVG 599 BlgNR 7 GP 49), die Rechtmäßigkeit und das Ausmaß der Aufrechnung seien im Verwaltungsrechtsweg (also nicht …
RS0085871 Rechtssatz 26.09.1989Zivilrecht
Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen.
RS0085996 Rechtssatz 04.03.1993Zivilrecht
Hat der Versicherungsträger von Pensionsvorschüssen, Kinderzuschussvorschüssen und Ausgleichszulagenvorschüssen Beitragsrückstände und Kostenanteile abgezogen, so macht der Versicherte, der die Zahlung der einbehaltenen Teile begehrt, eine wiederkehrende Le …
RS0107924 Rechtssatz 28.05.1997Zivilrecht
Auch im Schuldenregulierungsverfahren gilt die durch § 1 KO verfügte Spaltung des Schuldnervermögens in die Konkursmasse einerseits und in das konkursfreie Vermögen andererseits. Nicht in die Konkursmasse fällt der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens.
RS0110618 Rechtssatz 18.08.1998Zivilrecht
Mit Beitragsforderungen eines anderen Versicherungsträgers kann ein Sozialversicherungsträger nicht aufrechnen (SSV-NF 7/100).
RS0110621 Rechtssatz 18.08.1998Zivilrecht
§ 103 Abs 2 ASVG ist eine dem eigentlichen Exekutionsrecht vorrangige speziellere Norm. Eine Aufrechnung in den pfändungsfreien Teil ist rechtlich zulässig; es bleibt dem alleinigen Ermessen des Sozialversicherungsträgers überlassen, die Höhe der Abzugsrate …
RS0110623 Rechtssatz 18.08.1998Zivilrecht
Die in § 103 Abs 2 ASVG gewählte Wendung "der zu erbringenden Geldleistung" ist im Sinne des Nettopensionsbetrages zu verstehen, bis zu dessen Hälfte die Aufrechnung zulässig sein soll.
RS0114691 Rechtssatz 05.12.2000Zivilrecht
Bei Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen kann auch die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers über die Ratengewährung selbständig mit Klage bekämpft werden, weil es sich hiebei um einen Streit über die Konditionen der Rückersatzleistung und d …
RS0115428 Rechtssatz 12.06.2001Zivilrecht
Im Falle einer Aufrechnung mit laufenden Leistungen nach § 103 Abs 2 ASVG liegt ein Streit um wiederkehrende Leistungen nach § 46 Abs 3 Z 3 ASGG vor.
RS0115429 Rechtssatz 12.06.2001Zivilrecht
In den Fällen der Aufrechnung nach § 71 Abs 2 GSVG (§ 103 Abs 2 ASVG) kann die Höhe der laufenden Rückersatzrate nicht im Sinne des § 89 Abs 4 ASGG unanfechtbar vom Gericht bestimmt werden; der Rechtsmittelausschluss nach § 90 Z 1 ASGG ist nicht wirksam.
RS0115709 Rechtssatz 28.06.2001Zivilrecht
Seit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2000 ist eine Aufrechnung auch "trägerübergreifend" (also nicht nur zum Beispiel Pensionsversicherungsträger und Krankenversicherungsträger, sondern auch Versicherungsträger nach dem ASVG und dem GSVG, BSVG us …
RS0127355 Rechtssatz 06.12.2011Zivilrecht
Da sich die Aufrechnung im konkreten Fall nur auf den unpfändbaren Teil der Pension bezieht, bedarf es jedenfalls keiner Anzeige des Aufrechnungsberechtigten im Sinn einer (ausgedehnten) Anwendung des § 113a Abs 2 KO, die andernfalls von der Lehre bei sonst …