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Entscheidung 10 ObS 6/19h×

Entscheidung 10 ObS 6/19h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0073107 Rechtssatz 26.11.1974Zivilrecht
Zu den "inneren Angelegenheiten" zählen jene, welche den inneren Kern der kirchlichen Betätigung betreffen und in denen ohne Autonomie die Religionsgesellschaften in der Verkündung der von ihnen gelehrten Heilswahrheiten und der praktischen Ausübung ihrer G …
RS0084368 Rechtssatz 27.02.1990Zivilrecht
Im Vordergrund der Beurteilung, ob ein Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegt, stehen Ausübungshandlungen des Versicherten, das sind Handlungen, die durch zwei Bedingungen charakterisiert sind: Die Tätigkeit muss einem vernünftigen Menschen (objektiv) …
RS0084490 Rechtssatz 05.07.1995Zivilrecht
Bei der Feststellung einer sachlichen Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit bzw dem unter Versicherungsschutz stehenden Weg geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in de …
RS0110578 Rechtssatz 16.07.1998Zivilrecht
Zweck des § 5 Abs 1 Z 7 ASVG ist es, daß der Gesetzgeber hinsichtlich dieser Personengruppe, die nach den kirchlichen Vorschriften einer eigenen Versorgung unterliegt, nicht zu tief in das Eigenleben der Kirche und ihrer Struktur eingreifen wollte.
RS0114484 Rechtssatz 14.11.2000Zivilrecht
Ein nach § 176 Abs 1 Z 4 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellter Unfall liegt vor, wenn sich dieser im Zusammenhang mit der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Arbeitsverpflichtung ereignet. Die Erfüllung einer bloß privatrechtlichen oder ethischen Ver …