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Entscheidung 10 ObS 66/25s×

Entscheidung 10 ObS 66/25s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0084929 Rechtssatz 29.05.1990Zivilrecht
Daß ein Versicherter, der in der Lage ist unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes einer zumutbaren Beschäftigung nachzugehen und auch im Stande ist den Arbeitsplatz zu erreichen, wegen einer Motivationsschwäche im privaten Bereich einer Bezugsp …
RS0085536 Rechtssatz 23.11.1993Zivilrecht
Erwerbsunfähig im Sinne des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG (§ 128 Abs 2 Z 2 GSVG, § 119 Abs 2 Z 2 BSVG) ist, wer infolge Krankheit oder Gebrechen nicht imstande ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nennenswerten Verdienst zu erzielen (Hier: ein praktisch taube …
RS0085546 Rechtssatz 29.09.1992Zivilrecht
Bürgerlich-Rechtliche Vorschriften über die Unterhaltsberechtigung des Kindes sind zur Auslegung des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG nicht heranzuziehen, weil das Gesetz bewußt die Kindeseigenschaft als Voraussetzung für die Gewährung der Waisenpension anders regelt.
RS0085556 Rechtssatz 29.09.1992Zivilrecht
Voraussetzung für die Annahme der Kindeseigenschaft über das achtzehnte Lebensjahr hinaus ist nach § 252 Abs 2 Z 2 ASVG die Erwerbsunfähigkeit auf Grund geistiger oder körperlicher Gebrechen. Diese liegt vor, wenn jemand wegen des nicht nur vorübergehenden …
RS0085570 Rechtssatz 29.09.1992Zivilrecht
Ob es dem Kind infolge Krankheit oder Gebrechens unmöglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einem Erwerb nachzugehen muß ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten und ohne Bedachtnahme darauf beurteilt werden, ob und in welchem Umfang das Kind …
RS0109267 Rechtssatz 20.01.1998Zivilrecht
Bei der Frage der "Erwerbsunfähigkeit" nach § 252 Abs 2 Z 2 ASVG ist auch auf die Möglichkeiten selbständiger Tätigkeiten (etwa Heimarbeit) Bedacht zu nehmen ist (SSV-NF 7/119, 8/42).
RS0113891 Rechtssatz 25.07.2000Zivilrecht
Die Absicht des Gesetzgebers liegt darin, Versorgungsansprüche eines Kindes zu erhalten, nicht aber Versorgungsansprüche für Personen neu zu schaffen, die erst später ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben. War im Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigke …
RS0135504 Rechtssatz 10.07.2025Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage der Erwerbsunfähigkeit des Kindes iSd § 252 Abs 2 Z 3 ASVG sind durch körperliche oder geistige Beeinträchtigung verursachte Probleme mit ins Kalkül zu ziehen, den Weg zur Arbeit überhaupt erst anzutreten und damit die Arbeitss …