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Entscheidung 10 ObS 69/16v×

Entscheidung 10 ObS 69/16v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043624 Rechtssatz 28.09.1955Zivilrecht
Für die Prüfung des Umfanges der Anfechtung kommt dem Revisionsantrag und den Revisionsgründen auch dann Bedeutung zu, wenn in der Revision zwar eine Anfechtungserklärung enthalten ist, diese aber mit Revisionsantrag und Revisionsgründen nicht im Einklang s …
RS0053759 Rechtssatz 30.06.1993Zivilrecht
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 227 Abs 2 idF der 44.ASVGNov (Anrechnung von Schulzeiten als leistungssteigernd nur bei nachträglicher Beitragsentrichtung) sowie der Übergangsbestimmungen des Art VI Abs 7 der 44.ASVGNov bestehen keine Bedenken. Daran ä …
RS0084976 Rechtssatz 17.11.1987Zivilrecht
Wird ein Antrag nach § 247 ASVG gestellt, so bildet die Feststellung der Versicherungszeiten einen Teil des Leistungsverfahrens. In diesem Fall wird das Verfahren zweigeteilt. Die bis zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag erworbenen Zeiten we …
RS0110724 Rechtssatz 15.09.1998Zivilrecht
Schulzeiten, für die keine Beiträge entrichtet wurden, können nicht als Ersatzzeiten auf die Leistungsbemessung für die Gleitpension bzw. die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer angerechnet werden (hier: Stichtag 1.7.1995).
RS0111686 Rechtssatz 18.02.1999Zivilrecht
Bei der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwälte (§§ 49 bis 54 RAO) handelt es sich um keine staatliche Sozialversicherung und damit um keine Pensionsversicherung (so schon VwGH 14. 12. 1979, ÖJZ 1980, 555/282). Die Beruf …
RS0117828 Rechtssatz 30.06.2003Zivilrecht
Normzweck des Art 42 EG und der aufgrund dieser Bestimmung ergangenen Wanderarbeitnehmerverordnung Nr 1408/71 ist nur die Koordinierung, nicht jedoch die Harmonisierung der verschiedenen sozialrechtlichen Systeme der Mitgliedstaaten für Personen mit grenzüb …
RS0125924 Rechtssatz 22.06.2010Zivilrecht
Da Streitigkeiten über Ansprüche eines Rechtsanwalts auf Versorgungsleistungen nach den §§ 49 ff RAO in der Zuständigkeitsregelung des § 65 ASGG nicht angeführt sind und in den §§ 49 ff RAO auch keine Verweisung auf die seinerzeitigen Schiedsgerichte der So …