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Entscheidung 11 Os 148/24k×

Entscheidung 11 Os 148/24k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091109 Rechtssatz 14.07.1993Strafrecht
Der Versuch, Mittäter in der Haft zu einer für ihn günstigeren Aussage zu veranlassen, darf nicht als erschwerend gewertet werden, betrifft dies doch ein Verhalten nach der Tat, das die nach dem Grad der Tatschuld auszumessende Straffrage nicht unmittelbar …
RS0096638 Rechtssatz 07.06.1994Strafrecht
Auf die Ausübung des Verteidigungsrechtes kann sich ein Beschuldigter nur berufen, solange er die ihm durch die Rechtsordnung gewährleisteten prozessualen Verteidigungsmöglichkeiten wahrnimmt und ausschöpft. Dagegen findet das Verteidigungsrecht des Beschul …
RS0122140 Rechtssatz 03.05.2007Strafrecht
Weist der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück und ist die angefochtene Entscheidung mit in der Beschwerde nicht aufgegriffener Nichtigkeit aus Z 11 belastet, ist diese (bei unter einem erhobener Berufung) vom Berufungsgericht wahrzunehmen …
RS0124907 Rechtssatz 26.03.2009Strafrecht
Ein Verstoß gegen § 157 Abs 1 Z 1 StPO durch unvollständige Belehrung einer Zeugin über ein ihr wegen Selbstbezichtigungsgefahr zukommendes Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung ist im Gegensatz zu § 152 Abs 1 Z 1 StPO aF nicht mehr mit Nichtigk …
RS0132357 Rechtssatz 11.12.2018Strafrecht
Die Unschuldsvermutung (§ 8 StPO; Art 6 Abs 2 MRK) ist verletzt, wenn das Gericht bei der Strafbemessung auf die Begehung einer Straftat als tatsächlichen Anknüpfungspunkt abstellt, die nicht Gegenstand des im angefochtenen Urteil gefällten oder eines sonst …
RS0135288 Rechtssatz 21.01.2025Strafrecht
Nachtatverhalten darf - abgesehen von hier nicht relevanten Ausnahmefällen - per se nicht als erschwerend gewertet werden.