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Entscheidung 11 Os 51/16h×

Entscheidung 11 Os 51/16h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0061004 Rechtssatz 24.11.1993Strafrecht
Aus § 1 Abs 1 GRBG folgt, dass Beschwerdegegenstand nur ein richterlicher Hoheitsakt - wie Verhängung oder Aufrechterhaltung der Haft, darüber hinaus jede andere Art der gerichtlich angeordneten Freiheitsbeschränkung, wie vorläufige Verwahrung, Beugehaft, H …
RS0122464 Rechtssatz 29.08.2007Zivilrecht; Strafrecht
Ein nach §§ 1 Abs 1, 2 Abs 1 GRBG fassbarer Beschwerdegegenstand setzt eine strafgerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung voraus. Als solche sind Maßnahmen der staatlichen Gewalt zu verstehen, durch die jemand gegen seinen Willen an einem bestimmten, beg …
RS0125707 Rechtssatz 04.03.2010Strafrecht
Die in § 238 Abs 1 StPO angesprochene Verfügung ist prozessleitender Natur und demnach kein Beschluss im Sinn des § 35 Abs 2 erster Fall StPO.
RS0125788 Rechtssatz 17.03.2010Strafrecht
Die richterliche Disposition über die Gewährung des Entschlagungsrechts eines Zeugen in der Hauptverhandlung stellt eine bloß auf den Fortgang des Verfahrens gerichtete Verfügung iSd § 35 Abs 2 StPO dar und hat auch seit Inkrafttreten des Strafprozessreform …
RS0129836 Rechtssatz 01.12.2014Strafrecht
Beugemittel dienen alleine der Erzwingung künftigen pflichtgemäßen Verhaltens und stellen daher keine „Strafen“ im eigentlichen Sinn dar. Anwendung von Beugehaft kommt daher ‑ abgesehen vom Erreichen der gesetzlich bestimmten Höchstdauer (§ 93 Abs 4 StPO) o …
RS0130777 Rechtssatz 24.05.2016Strafrecht
Die Anwendung von Beugemitteln scheidet schon dann aus, wenn und soweit der zu Beugende der Straftat verdächtig ist, zu der er vernommen werden soll, ohne dass es darauf ankommt, ob der Zeuge auch nach § 157 Abs 1 Z 1 StPO zur Verweigerung der Aussage berec …