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Entscheidung 11 Os 81/25h×

Entscheidung 11 Os 81/25h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089835 Rechtssatz 20.04.1993Strafrecht
Für die Begründung der Mittäterschaft ist der Umstand wesentlich, dass der einzelne Täter - im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit mindestens einem anderen - eine dem Tatbild entsprechende Ausführungshandlung setzt. Die einzelnen - von einem gemeinsa …
RS0090006 Rechtssatz 30.05.1995Strafrecht
Im Falle der Mittäterschaft nach § 12 erster Fall StGB haften alle Mittäter für ihre Mitwirkung an der Tatausführung wechselseitig, sodass jedem die Tatbeiträge der anderen zugerechnet werden. Diese Haftung ist auch dann gegeben, wenn einer der Mittäter ers …
RS0090011 Rechtssatz 20.09.1995Strafrecht
Für die Annahme der Mittäterschaft genügt ein der Verhaltensbeschreibung des Tatbildes zumindest teilweise entsprechendes Tätigwerden in der Ausführungsphase. Demgemäß ist es auch nicht erforderlich, daß jeder Mittäter das Tatbild zur Gänze verwirklicht, we …
RS0091369 Rechtssatz 11.06.1981Strafrecht
Daraus, daß bei Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung § 41 StGB im Urteil nicht ausdrücklich angeführt wird, kann der Nichtigkeitsgrund der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO nicht abgeleitet werden (so schon KH 3503).
RS0093528 Rechtssatz 09.09.1981Strafrecht
Zur Erfüllung des Tatbestands der Nötigung bedarf es keiner besonders qualifizierten Gewalt. Es genügt vielmehr die Anwendung nicht unerheblicher physischer Kraft, wodurch ein tatsächlicher oder erwarteter Widerstand überwunden werden soll, dh mit anderen W …
RS0095666 Rechtssatz 19.09.1995Strafrecht
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung genügt als Mittel zur Willensbeugung jede Art von Gewalt (im Sinne des Einsatzes einer nicht ganz unerheblichen physischen Kraft) zur Überwindung eines wirklichen oder vermuteten Widerstands, wobei keine besondere …
RS0121628 Rechtssatz 20.12.2006Strafrecht
Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Anträge missachtet, kann zwar deren Einhaltung dahin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts ma …
RS0133833 Rechtssatz 18.11.2021Strafrecht
Mit Blick auf den insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut, wonach die allgemeinen Strafgesetze gelten, sofern das JGG nichts anderes bestimmt (§ 5 erster Satz JGG), findet § 43 Abs 3 StGB auch für die Ahndung von Jugendstraftaten Anwendung, weil § 5 Z 9 JGG l …
RS0134129 Rechtssatz 28.04.2022Strafrecht
Raub in der Begehungsform der „Gewalt gegen eine Person“ stellt eine „strafbare Handlung gegen Leib und Leben“ im Sinn der durch das GewaltschutzG 2019 (BGBl I 2019/105) geschaffenen Bestimmung des § 19 Abs 4 Z 1 JGG dar, in dessen Anwendungsbereich § 19 Ab …