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Entscheidung 11 Os 82/24d×

Entscheidung 11 Os 82/24d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0100451 Rechtssatz 25.03.1981Strafrecht
"Dreifragenschema" bei Notwehr: I anklagekonforme Hauptfrage - II alternativ auf Notwehr oder Notwehrexzess (aus asthenischem Affekt) lautende Zusatzfrage - III Eventualfrage nach schuldhafter Notwehrüberschreitung.
RS0100674 Rechtssatz 22.09.1988Strafrecht
Das Verhältnis der einzelnen Fragen zueinander darzulegen ist zwar Aufgabe der Rechtsbelehrung (§ 321 Abs 2 StPO). Aus praktischen Gründen ist es freilich zum Gerichtsgebrauch geworden, den Laienrichtern nicht nur mittels der Reihenfolge der Frage (§ 317 St …
RS0100981 Rechtssatz 18.01.1955Strafrecht
Eine Unvollständigkeit des Wahrspruches (der Antwort) der Geschwornen ist nur dann gegeben, wenn die Geschwornen eine Frage unberechtigterweise nicht beantwortet haben.
RS0102740 Rechtssatz 17.02.2004Strafrecht
Selbst bei mehreren Strafausschließungsgründen oder Strafaufhebungsgründen gilt der den Angeklagten begünstigende Grundsatz der Totalabstimmung.
RS0121340 Rechtssatz 11.10.2006Strafrecht
Wird trotz undeutlicher oder widersprüchlicher Feststellungen oder fehlender Antworten zu entscheidenden Tatsachen den Geschworenen die Verbesserung des (solcherart mangelhaften) Wahrspruches nicht nach § 332 Abs 4 StPO aufgetragen, oder blieb der Auftrag o …
RS0123182 Rechtssatz 13.02.2008Strafrecht
Nichtigkeit aus Z 9 des § 345 Abs 1 StPO liegt vor, wenn die Antwort der Geschworenen auf die gestellten Fragen - also der Wahrspruch (maW die Feststellungsebene) - undeutlich, unvollständig oder in sich widersprechend ist, wenn also trotz undeutlicher oder …