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Entscheidung 11 Os 91/11h×

Entscheidung 11 Os 91/11h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094905 Rechtssatz 18.10.1989Strafrecht
Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes geric …
RS0094959 Rechtssatz 23.04.1992Strafrecht
Eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung liegt sowohl im Falle des heterosexuellen als auch im Falle des homosexuellen Mißbrauchs jedenfalls bei der sexualbezogenen geschlechtsaktsähnlichen Berührung der primären Geschlechtsorgane des Op …
RS0095025 Rechtssatz 30.11.1993Strafrecht
Zu einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung zählt grundsätzlich jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration (EvBl 1990/32 = RZ 1990/95, Leukauf-Steininger Kommentar 3.Auflage § 201 RN 9) …
RS0095114 Rechtssatz 20.02.1990Strafrecht
Die im § 206 Abs 1 StGB umschriebene Tathandlung besteht nicht im Vollzug, sondern im Unternehmen des außerehelichen Beischlafs. Deliktsvollendung setzt daher keineswegs die Vollziehung des Beischlafes, also das Eindringen des männlichen Gliedes in die Sche …
RS0095201 Rechtssatz 30.08.1990Strafrecht
Dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen sind auf Befriedigung des Geschlechtstriebs gerichtete Formen einer vaginalen, oralen oder analen Penetration.
RS0100036 Rechtssatz 29.05.1990Strafrecht
Macht der Angeklagte eine Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO mit Berufung geltend, dann sieht sich der OGH im Fall der Zurückweisung seiner auf andere Umstände gestützten Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung zur Prüfung der Frage, …
RS0115232 Rechtssatz 21.06.2001Strafrecht
Auch die digitale Analpenetration ist grundsätzlich als eine dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzende Handlung anzusehen. Bei jeder (vaginalen, oralen oder analen) Penetration kommt es nämlich darauf an, ob sie in Summe der Auswirkungen dem Beischlaf verglei …
RS0116410 Rechtssatz 07.05.2002Strafrecht
Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 206 Abs 1 StGB ist eine Penetration nicht erforderlich.
RS0116530 Rechtssatz 26.06.2002Strafrecht
Ob eine geschlechtliche Handlung als dem Beischlaf gleichzusetzend zu bewerten ist, ist nicht abstrakt, sondern an Hand einer Gesamtbetrachtung ihrer fallspezifischen Ausprägung von Täter- und Opferseite her zu beantworten, wobei auch das geringe Alter des …