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Entscheidung 11 Os 99/18w×

Entscheidung 11 Os 99/18w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0118274 Rechtssatz 21.10.2003Strafrecht
Der Oberste Gerichtshof muss eine an sich berechtigte, zu Gunsten des Angeklagten ergriffene Subsumtionsrüge als unzulässig behandeln, wenn er angesichts der im Urteil getroffenen Feststellungen eine für diesen ungünstigere rechtliche Unterstellung vornehme …
RS0127374 Rechtssatz 14.12.2011Strafrecht
Mehrere im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit begangene Angriffe stellen eine einzige Tat dar, weshalb mit der bloßen Bekämpfung einzelner Ausführungshandlungen – soweit dadurch die rechtliche Beurteilung nicht tangiert wird – keine für die Schu …
RS0127378 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Das fristauslösende Ereignis ist nach dem Wortlaut des § 107b Abs 4 zweiter Satz StGB der erste nach § 107b Abs 1 und Abs 3 StGB tatbestandsmäßige Aggressionsakt.
RS0128942 Rechtssatz 09.07.2013Strafrecht
Anknüpfungsdelikte, die nicht von der Subsidiaritätsklausel des § 107b Abs 5 StGB umfasst sind, werden ihrerseits grundsätzlich vom jeweiligen Tatbestand des § 107b StGB verdrängt (Spezialität), es sei denn, der Täter setzt ‑ neben den von § 107b StGB umfas …
RS0129716 Rechtssatz 25.09.2014Strafrecht
Bei der als Dauerdelikt mit tatbestandlicher Handlungseinheit konzipierten Bestimmung des § 107b StGB wird durch die ‑ ohne größere zeitliche Unterbrechung ‑ fortgesetzten tatbestandlichen Vorgangsweisen im Sinn des § 107b Abs 2 StGB lediglich eine strafbar …
RS0132318 Rechtssatz 16.10.2018Strafrecht
Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 107b Abs 4 zweiter Fall StGB ist - ähnlich wie beim Grundtatbestand des § 107b Abs 1 StGB - anhand (nicht schematischer, sondern) einzelfallbezogener Betrachtung der Faktoren Art, Intensität und Anzahl …