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Entscheidung 12 Os 122/23t×

Entscheidung 12 Os 122/23t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088028 Rechtssatz 09.11.1989Strafrecht
Zwar wirkt schon die "übergroße" Menge qualifikationsbegründend (§ 12 Abs 3 Z 3 SGG). Indes muss die Überschreitung dieses für sich allein schon die Qualifikation herstellenden Quantums bis auf das Einhundertsechzigfache auf den aktuellen Strafausspruch, so …
RS0090597 Rechtssatz 13.02.1996Strafrecht
Die Tatbegehung während einer Probezeit ist bei der Gewichtung der persönlichen Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen, stellt aber keinen eigenen Erschwerungsgrund dar.
RS0091096 Rechtssatz 18.07.1995Strafrecht
Die erschwerende Gewichtung der Begehung von Straftaten innerhalb der Probezeit nach einer bedingten Entlassung stellt bei gleichzeitigem Widerruf des offenen Strafrestes eine rechtlich unrichtige Beurteilung von Strafzumessungstatsachen im Sinne des § 281 …
RS0091624 Rechtssatz 20.09.1978Strafrecht
Die Vorhaft ist, auch wenn der OGH die Strafe neu bemisst, nur bis zum Urteil I. Instanz anzurechnen; die folgende Haft ist nach § 400 StPO anzurechnen.
RS0114638 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Beabsichtigt der Oberste Gerichtshof in Stattgebung einer zum Nachteil des Angeklagten erhobenen Subsumtionsrüge des Staatsanwaltes auf der Grundlage der im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen in der Sache selbst zu erkennen, prüft er zuvor von Am …
RS0118870 Rechtssatz 07.04.2004Strafrecht
Sieht sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst, so besteh …
RS0130142 Rechtssatz 30.06.2015Strafrecht
Werden durch ein und dieselbe Tat mehrere nach § 17 WaffG verbotene Waffen unbefugt besessen, wird nur ein Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG verwirklicht.
RS0131986 Rechtssatz 13.03.2018Strafrecht
Die aggravierende Wertung der mehrfachen Überschreitung der Grenzmenge verstößt nach der Auslegung der §§ 28 Abs 1, 28a Abs 1 SMG durch 12Os 21/17f nicht gegen das Doppelverwertungsverbot.