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Entscheidung 12 Os 147/14f×

Entscheidung 12 Os 147/14f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010122 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht; Strafrecht
Der Begriff des " Besitzes " umfaßt auf dem Gebiet des Strafrechtes auch die bloße Innehabung.
RS0088349 Rechtssatz 12.09.1985Strafrecht
Zum Begriff des Suchtgiftbesitzes im Sinne des § 16 Abs 1 Z 2 SGG aF = § 16 Abs 1 SGG nF: Gewahrsam oder Mitgewahrsam genügt.
RS0118879 Rechtssatz 14.04.2004Strafrecht
Wer ein Suchtgift (in einer großen Menge) nur ankauft, begeht dadurch entweder das Vergehen nach § 27 Abs 1 erster Fall SMG oder jenes nach § 28 Abs 1 erster Fall SMG, nicht aber - echt ideell konkurrierend - das Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG …
RS0118880 Rechtssatz 14.04.2004Strafrecht
Wer An- und Verkauf eines Suchtgiftes vermittelt, leistet zwar einen Beitrag zu dessen Inverkehrsetzen, allein dadurch aber nicht auch einen solchen zu der vom Käufer nachfolgend verwirklichten Aus- und Einfuhr und zu weiterem Inverkehrsetzen dieses Suchtgi …
RS0129960 Rechtssatz 05.03.2015Strafrecht
Das Überlassen von Suchtgift und einer Wohnung zum ungestörten Konsum können als Fall der straflosen Mitwirkung an eigenverantwortlicher Selbstgefährdung nicht dem Vergehen der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB subsumiert werden.
RS0129961 Rechtssatz 05.03.2015Strafrecht
Das Überlassen einer Wohnung zum Konsum von Suchtgift ist keine dem Täter objektiv zurechenbare Beitragshandlung zur Innehabung des Suchtgifts durch den Konsumenten, weil sich durch die Überlassung an der rechtlichen Qualität des Suchtgiftbesitzers nichts ä …