Rechtstracker.at
Entscheidung 12 Os 150/18b×

Entscheidung 12 Os 150/18b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094032 Rechtssatz 10.12.1975Zivilrecht; Strafrecht
Selbst eine (von vornherein gegebene) leichte Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Vorgaben des Täters braucht die Annahme des Merkmals der Täuschung im Sinne des § 146 StGB nicht auszuschließen.
RS0097545 Rechtssatz 22.10.1981Strafrecht
Gegenstand einer Zeugenaussage sind nur sinnliche Wahrnehmungen des Zeugen über Tatsachen; die Wiedergabe des subjektiven Eindrucks eines Zeugen fällt nicht in den Rahmen seines gerichtlichen Zeugnisses.
RS0097641 Rechtssatz 10.09.1947Strafrecht
Die Untersuchung des Geisteszustandes des Angeklagten ist nur dann geboten, wenn das Beweisverfahren objektive Momente ergeben hat, die Zweifel über die Zurechnungsfähigkeit hervorrufen können.
RS0098297 Rechtssatz 16.08.1995Strafrecht
Die Beurteilung der Wahrheit und Richtigkeit der Aussage von Zeugen ist als Prüfung der Glaubwürdigkeit und Beweiskraft der im Verfahren vorgeführten Beweismittel ein Akt freier Beweiswürdigung, der ausschließlich dem Gericht zusteht (§ 258 Abs 2 StPO). Zwa …
RS0103663 Rechtssatz 05.10.1994Strafrecht
Echte Urkunden mit unwahrem Inhalt (sogenannte Lugurkunden) sind Deliktsobjekte des Vergehens der Beweismittelfälschung nach § 293 StGB. Sie kommen demnach auch als qualifikationsbegründendes Täuschungsmittel zum schweren Betrug nach dem zweiten (nicht aber …
RS0118421 Rechtssatz 14.01.2004Strafrecht
Die Beiziehung eines Privatgutachters ist dem Gesetz fremd. Die Auswahl der Sachverständigen kommt ausschließlich dem Gericht zu. Wird ein Privatgutachten zum Akt genommen, kann auch nur dessen Befund zu erheblichen Bedenken iS der Z 5a Anlass geben. Da näm …
RS0119248 Rechtssatz 13.07.2004Strafrecht
Für die Beiziehung eines Sachverständigen bedürfte es im Verfahren hervorgekommener tatsächlicher Umstände, die es dem Gericht erlauben könnten, zu den für den rechtlichen Schluss (hier: auf Nichterreichen der Wertgrenze) erforderlichen Sachverhaltsannahmen …
RS0122091 Rechtssatz 23.04.2007Strafrecht
Parallel zu den Begriffen der falschen oder verfälschten Urkunden sind falsche (= „unechte") Daten solche, die nicht von der Person stammen, die als Hersteller bzw Aussteller angegeben ist; verfälschte Daten hingegen sind ursprünglich echte, die nachträglic …