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Entscheidung 13 Os 117/15b×

Entscheidung 13 Os 117/15b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086627 Rechtssatz 11.07.1974Strafrecht
Es handelt auch derjenige gewerbsmäßig, der infolge Fehlkalkulation oder aus anderen Gründen seine Absicht, ein Einkommen zu erzielen, nicht erreicht und allenfalls sogar Verlust erleidet.
RS0098646 Rechtssatz 19.03.1981Strafrecht
Unvollständigkeit liegt nur vor, wenn das Erstgericht bei Feststellung entscheidender Tatsachen entgegen der Anordnung des § 270 Abs 2 Z 5 bestimmte (wesentliche) Verfahrensergebnisse mit Stillschweigen übergangen, vorhandene Widersprüche zwischen den Aussa …
RS0111350 Rechtssatz 15.12.1998Strafrecht
Im Hinblick auf den notorisch häufigen Vertrieb "gestreckten" Suchtgifts sind Konstatierungen über den Reinheitsgehalt zur Beurteilung des Vorliegens einer "großen Menge" - deren Untergrenze nach § 28 Abs 6 SMG in Verbindung mit § 1 der Suchtgift-Grenzmenge …
RS0115884 Rechtssatz 15.11.2001Strafrecht
Muss der Schuldspruch im § 28 Abs 2 vierter Fall SMG nur deshalb aufgehoben werden, weil die Beurteilung der Menge des in Verkehr gesetzten Suchtgifts als groß (§ 28 Abs 6 SMG) fraglich ist, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldsp …
RS0119257 Rechtssatz 27.07.2004Strafrecht
Während der durchschnittliche Reinheitsgehalt der seit Jahrzehnten bekannten Drogen Haschisch und Heroin als gerichtsnotorisch anzusehen ist, kann hievon hinsichtlich der Annahme eines bestimmten durchschnittlichen Wirkstoffgehalts von - nach den bisherigen …
RS0120681 Rechtssatz 23.03.2006Strafrecht
Keine entscheidende Tatsache betrifft der Einwand, infolge sich stets ändernder Qualität gerade von Cannabiskraut sei es unzulässig gewesen, den Reinheitsgehalt des sichergestellten Suchtgiftes der Gesamtmenge zugrundezulegen, wenn selbst die Annahme eines …
RS0120890 Rechtssatz 14.06.2006Strafrecht
Zwar trifft die Rügeobliegenheit den Angeklagten selbst trotz sinnlicher Wahrnehmung eines Nichtigkeit begründenden Vorgangs nur dann, wenn er über dessen rechtliche Implikationen wenigstens so weit Bescheid weiß, dass er, auch ohne juristische Fachkenntnis …
RS0121051 Rechtssatz 19.06.2006Strafrecht
Vorangegangene erst-(richterliche) Tätigkeit ist durch § 68 StPO im Licht der Judikatur des OGH abschließend erfasst. § 72 StPO stellt demnach lediglich darauf ab, dass der betroffene Richter nicht allein aus Gründen einer Verflechtung von Verfahren als sol …