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Entscheidung 13 Os 134/21m×

Entscheidung 13 Os 134/21m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0079825 Rechtssatz 09.12.1993Strafrecht
§ 3g VerbotsG ist nicht als Erfolgsdelikt, sondern als abstraktes Gefährdungsdelikt konzipiert, das jedes nicht unter die §§ 3a bis 3f VerbotsG fallende Verhalten erfasst, soweit diesem die Eignung zukommt, irgendwelche Zielsetzungen des Nationalsozialismus …
RS0079829 Rechtssatz 09.12.1993Strafrecht
Der objektive Tatbestand des Verbrechens nach § 3 g VerbotsG erfaßt jede - nicht unter die §§ 3 a bis 3 f VerbotsG fallende - Betätigung im NS-Sinn, sohin jedes nach außen hin in Erscheinung tretende Verhalten, das eine auf Wiederbetätigung im NS-Sinn hinwe …
RS0088035 Rechtssatz 24.11.1993Strafrecht
Nichtigkeit (Z 11) nur bei gänzlicher Unterlassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; andernfalls nur mit Berufung anfechtbare Ermessensentscheidung.
RS0101148 Rechtssatz 15.12.1994Strafrecht
Die prozeßordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert einen Vergleich der im Wahrspruch festgestellten Tat mit deren im Urteilsspruch erfolgten Unterstellung unter das Strafgesetz.
RS0101403 Rechtssatz 21.05.1951Strafrecht
Unter Anrufung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO kann der Schuldspruch des Geschwornengerichtsurteils nur dann angefochten werden, wenn die dem Angeklagten nach dem Wahrspruch der Geschwornen zur Last fallende Tat unter Verletzung oder …
RS0109969 Rechtssatz 22.04.1998Strafrecht
Dem Berufungsgericht ist es möglich, eine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Entscheidung über die gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung, also ohne Aufhebung des Strafausspruches, zu berücksichtigen.
RS0116501 Rechtssatz 06.06.2002Strafrecht
Einer Maßnahme gemäß § 290 Abs 1 StPO in Bezug auf den in Überschreitung der Strafbefugnis erfolgten Strafausspruch des Urteils bedarf es nicht, wenn die Korrektur der den Angeklagten benachteiligenden rechtsfehlerhaften Sanktion im Rahmen der dem Oberlande …
RS0119234 Rechtssatz 14.07.2004Strafrecht
Die Bejahung oder Verneinung der Sachverhaltsgrundlagen des normativen Tatbestandsmerkmals "nationalsozialistisch" im Sinne des § 3g VerbotsG ist auf der Feststellungsebene angesiedelt und somit allein den Geschworenen zur Beantwortung vorbehalten. Eine Anf …
RS0131448 Rechtssatz 24.05.2017Strafrecht
Über Konfiskation und Verfall ist im Urteil (§ 260 Abs 1 Z 3 StPO), nicht aber in Beschlussform zu entscheiden.