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Entscheidung 13 Os 48/23t×

Entscheidung 13 Os 48/23t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088950 Rechtssatz 25.06.1986Strafrecht
Schon aus der Vorsatzdefinition des § 5 Abs 1 StGB geht hervor, dass ein Tatbildirrtum - wozu auch der Irrtum über ein normatives Tatbildmerkmal gehört - den Vorsatz ausschließt.
RS0100780 Rechtssatz 31.01.1983Strafrecht
Zur "deutlichen Bezeichnung der Tat" in einer Frage ist erforderlich, dass sie (über die Angabe der gesetzlichen Deliktsmerkmale in Form der verba legalia hinaus) konkrete Tatumstände anführt, die die rechtliche Überprüfung des Wahrspruchs durch den Schwurg …
RS0101013 Rechtssatz 14.04.1977Strafrecht
Ein materiellrechtlicher Nichtigkeitsgrund kann nur aus einer Vergleichung des inhaltlich des Wahrspruches als erwiesen angenommenen Sachverhalts und dem darauf fußenden Schuldspruch mit den in Betracht kommenden Tatbeständen des StGB abgeleitet werden.
RS0101148 Rechtssatz 15.12.1994Strafrecht
Die prozeßordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert einen Vergleich der im Wahrspruch festgestellten Tat mit deren im Urteilsspruch erfolgten Unterstellung unter das Strafgesetz.
RS0101403 Rechtssatz 21.05.1951Strafrecht
Unter Anrufung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO kann der Schuldspruch des Geschwornengerichtsurteils nur dann angefochten werden, wenn die dem Angeklagten nach dem Wahrspruch der Geschwornen zur Last fallende Tat unter Verletzung oder …
RS0101527 Rechtssatz 24.04.1986Strafrecht
Eine gesetzmäßige Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt ein Festhalten an dem im Wahrspruch festgestellten Sachverhalt, einen Vergleich dieses Sachverhalts mit dem darauf angewendeten Gesetz und die Bezeichnung jenes anderen Strafgesetzes voraus, dem …
RS0119082 Rechtssatz 18.05.2004Strafrecht
Nach § 312 StPO sind alle gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung in die (Haupt-)Frage aufzunehmen, und zwar dergestalt, dass nicht nur die Individualisierung der dem Täter angelasteten Tat(en) (nach Ort, Zeit, Gegenstand und dergleichen) zum Zwecke d …
RS0124171 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Irrtümer über normative Tatbestandsmerkmale betreffen den Tatvorsatz und sind Gegenstand der Schuldfragen, nicht eigentlicher Zusatzfragen.