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Entscheidung 13 Os 49/18g×

Entscheidung 13 Os 49/18g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0087030 Rechtssatz 14.04.1992Strafrecht
Infolge der einem (inhaltlich schlüssigen) Abgabenbescheid als dem Resultat eines fachspezifischen Ermittlungsverfahrens inhärenten Bedeutung einer qualifizierten Vorprüfung der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen (14 Os 127/90 - verstärkter Senat) des je …
RS0091146 Rechtssatz 13.05.1986Strafrecht
Spezialität setzt voraus, dass zwei Deliktstypen zueinander im Verhältnis von Gattung und Art stehen, dass also ein Deliktstypus sämtliche Merkmale des anderen, darüber hinaus aber noch zusätzliche (Merkmale) enthält. Davon, dass der Tatbestand der Blutscha …
RS0099853 Rechtssatz 13.05.1953Strafrecht
Auch der Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO hat das Festhalten an dem im Urteil festgestellten Sachverhalt zur Voraussetzung (SSt V/35).
RS0116735 Rechtssatz 21.08.2002Strafrecht
Feststellungsmängel können nur durch die Bezeichnung von Indizien geltend gemacht werden, welche in der Hauptverhandlung vorgekommen sind, während nicht in der Hauptverhandlung vorgekommene aktenkundige Hinweise einer außerordentlichen Wiederaufnahme nach § …
RS0119301 Rechtssatz 14.07.2004Strafrecht
Zwar können sowohl Feststellungen als auch deren Begründung durch Verweis auf Aktenbestandteile vorgenommen werden. Erfolgt die Begründung einer aus Z 5 vierter Fall kritisierten Feststellung hingegen durch den Verweis auf ein als schlüssig beurteiltes Guta …
RS0132285 Rechtssatz 10.10.2018Strafrecht
Abgabenrechtlich ist im Finanzstrafverfahren stets von der Normenlage auszugehen, die im zu beurteilenden Zeitraum gegolten hat. Einer allfälligen Änderung von Steuergesetzen kommt somit unter dem Aspekt des Günstigkeitsvergleichs (§ 4 Abs 2 FinStrG) keine …