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Entscheidung 13 Os 53/10h×

Entscheidung 13 Os 53/10h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0093922 Rechtssatz 23.03.1976Strafrecht
Die nach § 136 StGB als unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen pönalisierte Handlung besteht in dem unbefugten Ingangsetzen eines zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichteten Fahrzeuges und dem anschließenden Gebrauch.
RS0093985 Rechtssatz 28.09.1982Strafrecht
Das bloße Anlassen des Motors allein, ohne daß mit Fahrzeug eine auch nur geringfügige Ortsveränderung vorgenommen wird, ist noch kein Gebrauch des Fahrzeuges und kann daher (allenfalls) nur als Versuch gewertet werden.
RS0094061 Rechtssatz 20.07.1983Strafrecht
§ 136 Abs 2 StGB durch Einbruchshandlung nur dann, wenn die bezügliche Hindernisüberwindung noch vor der Ingebrauchnahme des Fahrzeuges stattfindet (daher keine Konsumtion einer durch Niederfahren einer Umzäumung bewirkten Sachbeschädigung).
RS0097672 Rechtssatz 29.11.1949Strafrecht
Anklagetenor und Anklagebegründung bilden ein einheitliches Ganzes und ist auch letztere für die Lösung der Frage, welcher Sachverhalt vom öffentlichen Ankläger unter Anklage gestellt wird, heranzuziehen.
RS0099646 Rechtssatz 08.01.1953Strafrecht
Die Nichterledigung der Anklage kommt, wenn das Urteil von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten wurde, in ihrem Ergebnis einem Freispruch gleich. Durch die Bestimmung des § 293 Abs 1 StPO soll nicht das in der StPO herrschende Prinzip der partiellen Rec …
RS0116266 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Schuldig gesprochen wird der Angeklagte stets nur, diejenigen strafbaren Handlungen (rechtlichen Kategorien) - durch eine oder mehrere Handlungen - begründet zu haben, die das Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) nennt. Während also § 260 Abs 1 Z 2 und 3 StPO …