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Entscheidung 13 Os 56/23v×

Entscheidung 13 Os 56/23v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090597 Rechtssatz 13.02.1996Strafrecht
Die Tatbegehung während einer Probezeit ist bei der Gewichtung der persönlichen Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen, stellt aber keinen eigenen Erschwerungsgrund dar.
RS0091041 Rechtssatz 29.03.1984Strafrecht
Rascher Rückfall ist seinem Gehalt nach einem der im § 33 StGB (nur beispielsweise) aufgezählten - besonderen - Erschwerungsgründe gleichwertig.
RS0091048 Rechtssatz 13.05.1976Strafrecht
Begehung der Tat zur Zeit eines anhängigen Strafverfahrens ist als erschwerend zu berücksichtigen.
RS0091096 Rechtssatz 18.07.1995Strafrecht
Die erschwerende Gewichtung der Begehung von Straftaten innerhalb der Probezeit nach einer bedingten Entlassung stellt bei gleichzeitigem Widerruf des offenen Strafrestes eine rechtlich unrichtige Beurteilung von Strafzumessungstatsachen im Sinne des § 281 …
RS0091624 Rechtssatz 20.09.1978Strafrecht
Die Vorhaft ist, auch wenn der OGH die Strafe neu bemisst, nur bis zum Urteil I. Instanz anzurechnen; die folgende Haft ist nach § 400 StPO anzurechnen.
RS0092050 Rechtssatz 28.06.1994Strafrecht
Die Anwendung des § 43 a Abs 4 StGB ist auf extreme Ausnahmefälle beschränkt.
RS0098426 Rechtssatz 13.07.1976Strafrecht
Bei Vorliegen eines sich aus den Bestimmungen über das internationale Strafrecht oder aus den Prinzipien des Auslieferungsverkehrs ergebenden Verfolgungshindernisses ist insbesondere dann sofort mit Freispruch und nicht bloß mit Urteilsaufhebung vorzugehen, …
RS0113408 Rechtssatz 15.03.2000Strafrecht
Werden seitens der Parteien in Hinsicht auf die Art der Befragung von Zeugen keine Anträge gestellt (§ 238 StPO) fällt diese in die (alleinige) Kompetenz des Vorsitzenden, nicht des Gerichtshofes, was die §§ 248 ff StPO sogar ausdrücklich anordnen. Dazu erg …
RS0118429 Rechtssatz 17.12.2003Strafrecht
Begnügt sich der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunk …
RS0120025 Rechtssatz 02.06.2005Strafrecht
Wurde ein zugunsten des Angeklagten sprechender (in der Schuld- oder Subsumtionsfrage oder hinsichtlich der Strafbefugnisgrenze) erheblicher Tatumstand im gesamten Strafverfahren nie in Zweifel gezogen, dazu keine Frage gestellt und auch keinerlei Beweisver …