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Entscheidung 13 Os 61/11m×

Entscheidung 13 Os 61/11m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090611 Rechtssatz 24.10.1990Strafrecht
Eine Zusammenrechnung der Schadensbeträge aus mehreren selbständigen Raubtaten kommt nicht in Betracht; da beim Raub die strafrechtliche Beurteilung nicht von einem betraglich bestimmten Wert abhängt, ist der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB nicht a …
RS0090907 Rechtssatz 01.08.1989Strafrecht
Das im § 29 StGB verankerte und für den Bereich gleichartiger Realkonkurrenz wertqualifizierter und schadensqualifizierter Delikte geltende Prinzip der Zusammenrechnung der Wertbeträge und Schadensbeträge, soweit diese in ein und demselben Urteil erfaßt sin …
RS0093208 Rechtssatz 14.10.1980Strafrecht
Eine Täuschung (im Sinne des § 146 StGB) als Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen kann nur gegenüber physischen Personen stattfinden.
RS0093556 Rechtssatz 29.06.1989Strafrecht
Eine uneingeschränkt übertragbare und von beliebigen Inhabern benützbare Jahres-Netzkarte (der ESG Linz) ist ein selbständiger Wertträger und deshalb ein taugliches Diebstahlsobjekt.
RS0093702 Rechtssatz 14.10.1975Strafrecht
Urkunden, die keine Wertträger sind und auch nach ihrer Beschaffenheit keinen Wert haben, sind nicht Gegenstand eines Diebstahls.
RS0094395 Rechtssatz 03.04.1990Strafrecht
Wortlaut und Sinn des § 148 a StGB setzen zur Deliktsverwirklichung voraus, dass der tatbestandsmäßige Vermögensschaden (arg "Wer ..... dadurch schädigt, dass er ....... beeinflusst") als unmittelbare Folge einer auf die dort beschriebene Weise vorgenommene …
RS0094478 Rechtssatz 20.11.1975Strafrecht
Keine Bindung der Geringwertigkeit an eine absolute Grenze. "Geringer Wert" ist vielmehr relativ nach den jeweiligen Umständen des Falles, allerdings (in Wahrung eines deutlichen Abstands zur strafsatzerhöhenden Wertgrenze von fünftausend Schilling) unterha …
RS0094598 Rechtssatz 24.10.1975Strafrecht
Es muss nicht nur zwischen der Täuschungshandlung und dem Irrtum, sondern auch zwischen dem Irrtum und dem vom Täter erstrebten Verhalten des Getäuschten, sowie zwischen diesem Verhalten und dem Schaden, auf dessen Herbeiführung der Tätervorsatz gerichtet i …
RS0094748 Rechtssatz 06.03.1975Strafrecht
Die ohne listige Täuschungshandlung erfolgende Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, ohne den Fahrpreis zu bezahlen, ist keine gerichtlich strafbare Handlung.
RS0094753 Rechtssatz 22.09.1975Strafrecht
§ 149 Abs 1 StGB setzt voraus, daß der Täter über Tatsachen täuscht, daß heißt in einem anderen (in der Regel einem Aufsichtsorgan, unter Umständen aber auch ihm sonst Vorhalte und Schwierigkeiten - Herbeiholung eines Aufsichtsorgans - bereitenden Mitreisen …
RS0094758 Rechtssatz 20.10.1994Strafrecht
Eine Zusammenrechnung der Werte aus mehreren Fahrten findet im Rahmen des § 149 StGB nicht statt.
RS0117721 Rechtssatz 05.06.2003Strafrecht
Der Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn der Irrtum für die Vermögensverfügung des Getäuschten zumindest mitbestimmend war. Dabei handelt es sich um eine auf der Tatsachenebene zu klärende Frage. Eine als erwiesen angenommene Kausalität kann durch die Konst …
RS0120079 Rechtssatz 12.04.2005Strafrecht
Mit Blick auf die - bezogen auf die Jahre 1990 bis einschließlich 2004 - durchschnittliche jährliche Inflationsrate von etwa 2,3 % (vgl Verbraucherpreisindizes der Statistik Austria) sowie die zwischenzeitige Erhöhung der Wertgrenzen des StGB (zuletzt durch …
RS0122009 Rechtssatz 11.04.2007Strafrecht
Nur derjenige, welcher einen - wenn auch bloß versuchten - schweren Betrug (§ 147 StGB) in der Absicht begeht, sich durch wiederkehrende Begehung von (erneut) schwerem Betrug eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, kommt als Täter des nach § 148 zweiter …