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Entscheidung 13 Os 67/14y×

Entscheidung 13 Os 67/14y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0085962 Rechtssatz 19.01.1988Strafrecht
Doppelverwertungsverbot: Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen ist nicht erschwerend, wenn dieser Umstand bereits die (größere) Höhe der Geldstrafdrohung bestimmt.
RS0086571 Rechtssatz 08.11.1985Strafrecht
Ein Geschäftsführer einer GmbH, der in der Absicht handelt, fortgesetzten Schmuggel zum Vorteil dieser Gesellschaft zu begehen, handelt gewerbsmäßig, wenn er selbst an der Gesellschaft beteiligt ist; hingegen reicht allein der Umstand, daß der Ehegatte des …
RS0097540 Rechtssatz 11.06.1992Strafrecht
Das Zeugnis ist ein Bericht über sinnliche Wahrnehmungen von Tatsachen, die der Vergangenheit angehören. Nur Tatsachenbekundungen stellen eine Aussage dar. Subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche …
RS0116749 Rechtssatz 25.06.2002Strafrecht
Die die Abweisung eines Beweisantrages nach Ansicht des Erstgerichtes rechtfertigenden Entscheidungsgründe stehen als solche nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des O …
RS0118311 Rechtssatz 16.12.2003Strafrecht
Selbstständige Tat (iSd § 21 Abs 1 FinStrG) beim Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist die vom Steuerpflichtigen unter vorsätzlicher Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Umsatzsteuervoranmeldung …
RS0124712 Rechtssatz 19.03.2009Strafrecht
Die Jahreserklärung zu einer Steuerart - allenfalls auch als Bündel mehrerer steuerlich trennbarer Einzelaspekte - ist eine selbstständige Tat iSd § 21 Abs 1 FinStrG. Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a oder b FinStrG werden durch …
RS0124901 Rechtssatz 15.01.2009Strafrecht
Der für die Beurteilung einer konventionskonformen Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum beginnt bereits mit dem In-Kenntnis-Setzen des Verdächtigen von der Tatsache, dass gegen ihn wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung ermittelt wird.