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Entscheidung 13 Os 69/23f×

Entscheidung 13 Os 69/23f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0116823 Rechtssatz 12.09.2002Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung dieses materiellen Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass die behauptete rechtsfehlerhafte Beurteilung der gesetzlichen Diversionsvoraussetzungen nach § 7 Abs 1 JGG in Verbindung mit § 90a Abs 2 Z 2 StPO stringent auf der Basis s …
RS0119091 Rechtssatz 19.05.2004Strafrecht
Aus Z 10a ist ein Urteil dann nichtig, wenn die darin enthaltenen Feststellungen bei richtiger Rechtsansicht die Nichtanwendung der Diversion nicht zu tragen vermögen oder wenn Ergebnisse der Hauptverhandlung auf einen Umstand hindeuten, der für die positiv …
RS0124801 Rechtssatz 24.06.2009Strafrecht
Die Darstellung einer Diversionsrüge ist - unter Beachtung der Notwendigkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 198 StPO - auf der Basis der Urteilsfeststellungen methodisch korrekt zu entwickeln (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 659 f).
RS0127813 Rechtssatz 19.04.2012Strafrecht
Der Tatbestand des § 114 Abs 1 FPG 2005 entspricht dem § 114 Abs 2 FPG idF vor dem BGBl I Nr 100/2005. Tatbestandlich ist alles, was Ein‑ oder Durchreise eines Fremden in irgendeiner Weise unterstützt. Neben der Beförderung kommt etwa das Beschaffen von gef …
RS0131308 Rechtssatz 28.02.2017Strafrecht
Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.
RS0131529 Rechtssatz 28.06.2017Strafrecht
Inländische Interessen werden bereits durch die illegale Einreise der Fremden nach Österreich verletzt, und zwar auch dann, wenn Österreich bloß Transitland ist und eine Weiterschleusung beabsichtigt war.