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Entscheidung 13 Os 70/12m×

Entscheidung 13 Os 70/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086590 Rechtssatz 25.11.1981Strafrecht
Es liegt Realkonkurrenz vor, wenn die Hinterziehung verschiedener aus selbständiger gewerblicher Tätigkeit resultierender Abgaben in zeitlich auseinanderfallenden unterschiedlichen Begehungsweisen bewirkt wird (hier: Hinterziehung von Gewerbesteuer durch Un …
RS0087066 Rechtssatz 19.11.1987Strafrecht
Das Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist vollendet, wenn die betreffende Umsatzsteuervorauszahlung bis zum spätesten nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zulässigen Zeitpunkt, dh gemäß § 21 Abs 1 UStG 1972 binnen einem Kalendermonat und zehn …
RS0087102 Rechtssatz 05.04.1984Strafrecht
§ 33 Abs 3 FinStrG enthält bloß Legaldefinationen des Bewirkens, das heißt der möglichen Arten und des Zeitpunkts der technischen Vollendung des Vergehens, die Tatbestände sind in den anderen Absätzen umschrieben.
RS0099646 Rechtssatz 08.01.1953Strafrecht
Die Nichterledigung der Anklage kommt, wenn das Urteil von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten wurde, in ihrem Ergebnis einem Freispruch gleich. Durch die Bestimmung des § 293 Abs 1 StPO soll nicht das in der StPO herrschende Prinzip der partiellen Rec …
RS0116182 Rechtssatz 21.02.2002Strafrecht
§ 43a StPO ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass er Anträge unvertretener Angeklagter umfasst. Hingegen tritt ein Fristenneulauf im Sinn dieser Gesetzesstelle nicht ein, wenn der Angeklagte während der gesamten ursprünglichen Frist bereits durch einen …
RS0116266 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Schuldig gesprochen wird der Angeklagte stets nur, diejenigen strafbaren Handlungen (rechtlichen Kategorien) - durch eine oder mehrere Handlungen - begründet zu haben, die das Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) nennt. Während also § 260 Abs 1 Z 2 und 3 StPO …
RS0118311 Rechtssatz 16.12.2003Strafrecht
Selbstständige Tat (iSd § 21 Abs 1 FinStrG) beim Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist die vom Steuerpflichtigen unter vorsätzlicher Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Umsatzsteuervoranmeldung …
RS0125686 Rechtssatz 02.03.2010Strafrecht
Gemäß § 63 Abs 2 StPO hat die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses keinen Einfluss auf eine bereits laufende Frist des § 285 Abs 1 StPO. Vielmehr hat der Verteidiger in diesem Fall weiterhin die Interessen des Beschuldigten (Angeklagten) zu wahren und inne …