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Entscheidung 14 Ns 50/23y×

Entscheidung 14 Ns 50/23y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0124935 Rechtssatz 18.06.2009Strafrecht
Aufbauend auf den Grundsätzen der Verfahrenskonzentration und des Vorrangs des Gerichts höherer Ordnung regelt § 37 Abs 2 StPO im zweiten und dritten Satz den Fall, dass für die gemeinsame Verfahrensführung mehrere untereinander gleichrangige Gerichte „höhe …
RS0127231 Rechtssatz 15.11.2011Strafrecht
Für das Hauptverfahren ist gemäß § 36 Abs 3 erster Satz StPO primär jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel die Straftat ausgeführt wurde oder ausgeführt werden sollte. Der (geplante) Erfolgseintritt ist demgegenüber subsidiär.
RS0130106 Rechtssatz 17.06.2015Strafrecht
Tathandlung beim Erfolgsdelikt des Betrugs nach § 146 StGB ist ‑ auch wenn nach dem Tatplan erst eine Mehrheit von Täuschungsakten zu einer irrtumsbedingten Vermögensverfügung führen soll ‑ die für die tatbestandsmäßige Irreführung entscheidende Täuschungsh …
RS0130479 Rechtssatz 21.12.2015Strafrecht
Der Vermögensschaden tritt bei einer Überweisung von einem Bankkonto auf ein anderes bereits bei Abbuchung vom Konto des Auftraggebers und nicht erst durch die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers ein; letztere bewirkt nur die - kein Tatbestandserfordern …
RS0131445 Rechtssatz 23.05.2017Strafrecht
Die örtliche Zuständigkeit ist bei Subsumtionseinheiten zwar hinsichtlich jeder der zusammenzufassenden (real konkurrierenden) Straftaten nach den Kriterien des § 36 StPO zu ermitteln. Bezugspunkt für die sodann nach § 37 Abs 2 zweiter und dritter Satz StPO …
RS0133394 Rechtssatz 09.12.2020Strafrecht
Richtet sich die Zuständigkeit infolge Konnexität (§ 37 Abs 1 StPO) nach der höheren Ordnung eines Gerichts (§ 37 Abs 2 erster Satz StPO), sind für die Frage der örtlichen Zuständigkeitsbegründung nur jene strafbaren Handlungen in den Blick zu nehmen, die s …