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Entscheidung 14 Os 102/13a×

Entscheidung 14 Os 102/13a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0095147 Rechtssatz 16.12.1983Strafrecht
Die vergleichsweise Bereinigung eines umstrittenen Ersatzanspruchs steht - anders als die (einer Zahlung gleichkommende) einverständliche Aufrechnung kompensabler Forderungen - der Annahme einer vollständigen Schadensgutmachung im Sinne § 167 StGB entgegen …
RS0097709 Rechtssatz 25.06.1990Strafrecht
Das im § 152 Abs 1 Z 2 StPO statuierte Entschlagungsrecht der Wirtschaftstreuhänder ist ausschließlich auf die im § 3 Abs 1 WTKG, BGBl 1948/20 idF BGBl 1955/126 und 1965/27, und im § 2 Abs 1 WTBO, BGBl 1955/125 idF BGBl 1965/26, genannten Berufsgruppen abge …
RS0105934 Rechtssatz 06.11.1996Strafrecht
Bei den Berufsgeheimnisträgern ist das Zeugnisentschlagungsrecht auf die bei der Berufsausübung bekanntgewordenen Tatsachen begrenzt, somit auf Umstände, die ihnen bei Tätigkeiten, die sie bei der Berufsausübung regelmäßig zu verrichten haben oder sonst in …
RS0110266 Rechtssatz 23.06.1998Strafrecht
Eine auf die Vernachlässigung des § 250 Abs 2 zweiter Satz StPO gestützte Verfahrensrüge (§ 345 Abs 1 Z 4 StPO), welche die vermisste Information (inhaltlich) nicht nennt, orientiert sich nicht am Gesetz (WK-StPO § 281 Rz 249).
RS0112987 Rechtssatz 12.01.2000Strafrecht
Wenn Aussagen entschlagungsberechtigter Personen, die auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hatten, in der Hauptverhandlung vorgekommen (§ 258 Abs 1 erster Satz StPO) sind, liegt ein Verfahrensmangel (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) und kein Beweisverwertung …
RS0115644 Rechtssatz 26.09.2001Strafrecht
Der Umstand, dass ein zur Hauptverhandlung geladener Zeuge früher als Verdächtiger vernommen wurde, bedeutet mangels einer allein daraus nicht ableitbaren Selbstbelastungsgefahr kein Entschlagungsrecht nach § 152 Abs 1 Z 1 StPO. Gründe, aus denen nach der V …
RS0124907 Rechtssatz 26.03.2009Strafrecht
Ein Verstoß gegen § 157 Abs 1 Z 1 StPO durch unvollständige Belehrung einer Zeugin über ein ihr wegen Selbstbezichtigungsgefahr zukommendes Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung ist im Gegensatz zu § 152 Abs 1 Z 1 StPO aF nicht mehr mit Nichtigk …