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Rechtssatz RS0105934×

Rechtssatz RS0105934

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0105934

Entscheidungsdatum

06.09.2016

Rechtssatz

Bei den Berufsgeheimnisträgern ist das Zeugnisentschlagungsrecht auf die bei der Berufsausübung bekanntgewordenen Tatsachen begrenzt, somit auf Umstände, die ihnen bei Tätigkeiten, die sie bei der Berufsausübung regelmäßig zu verrichten haben oder sonst in unmittelbarem Bezug dazu stehen, zur Kenntnis gelangen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 110/96
    Entscheidungstext OGH 06.11.1996 13 Os 110/96
  • 11 Os 29/03
    Entscheidungstext OGH 29.04.2003 11 Os 29/03
    Vgl auch; Beisatz: Die für Rechtsanwälte und die ihnen gleichgestellten Hilfskräfte (§ 152 Abs 2 StPO) geltende Zeugnisbefreiung betrifft nur jene Tatsachen, die ihnen in dieser ihrer beruflichen Eigenschaft durch Mitteilungen von Mandanten oder von Dritten bekannt geworden sind. (T1)
  • 11 Os 146/07s
    Entscheidungstext OGH 18.12.2007 11 Os 146/07s
    Vgl auch; Beisatz: Es kommt nicht darauf an, ob dem Zeugen das Beweisthema gerade als Mandatar des konkret Angeklagten bekannt wurde. Geschützt werden soll eine vertrauensvolle und vertrauliche Kontaktaufnahme mit einem Parteienvertreter ohne die Befürchtung der möglichen Schaffung eines Beweismittels überhaupt, nicht nur die des aktuellen oder künftigen Klienten (WK-StPO §152 Rz32, 36). (T2)
  • 14 Os 104/12v
    Entscheidungstext OGH 09.07.2013 14 Os 104/12v
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Beschwerde legt nicht dar, weshalb den Zeugen - mögen diese auch den Beruf eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin ausüben - fallaktuell das reklamierte Aussageverweigerungsrecht hätte zukommen sollen, obwohl sie ausschließlich zur Wahrnehmungen und Tätigkeiten im jeweiligen Konkursverfahren befragt wurden, die sie in ihrer Eigenschaft als Masseverwalter gemacht haben. (T3)
  • 14 Os 102/13a
    Entscheidungstext OGH 27.08.2013 14 Os 102/13a
    Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Aussageverweigerungsrecht des Steuerberaters einer GmbH im Verfahren gegen die Büroleiterin wegen §§ 12, 156 StGB. (T4)
  • 13 Os 66/16d
    Entscheidungstext OGH 06.09.2016 13 Os 66/16d
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105934

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2016

Dokumentnummer

JJR_19961106_OGH0002_0130OS00110_9600000_003