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Entscheidung 14 Os 115/21z×

Entscheidung 14 Os 115/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089670 Rechtssatz 10.03.1995Strafrecht
Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung derjenige, der sie in der Absicht vornimmt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Fremdnützigkeit, also das Abzielen auf eine fortlaufende Einnahme eines anderen, sei es …
RS0090508 Rechtssatz 10.11.1992Strafrecht
Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB ist, wer sonst zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen beiträgt, indem er dessen Tatbildverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der Tatbeitrag kann durch physische od …
RS0094513 Rechtssatz 14.12.1993Strafrecht
Nur mit Beziehung auf einen Meldevorgang, also solcherart bei einem Rechtsverkehr spezifischer Art, begangene Fälschungen von Unterschriften sind bloß verwaltungsbehördlich zu ahnden; benützt der Täter das mit falschem Namen unterfertigte Gästebuchblatt (wi …
RS0095812 Rechtssatz 31.01.1996Zivilrecht; Strafrecht
"Im Rechtsverkehr" bedeutet die Verwendung der gefälschten oder verfälschten Urkunde wegen ihres Inhalts in rechtserheblicher Weise. Dafür reicht zwar bloßes Renommieren nicht aus, wohl aber eine Einflussnahme zwecks rechtserheblicher Reaktion eines anderen.
RS0101314 Rechtssatz 21.10.1931Strafrecht
Auch gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung eines Rechtsmittels gegen ein Urteil kann die Wiedereinsetzung nach dem § 364 StPO bewilligt werden.
RS0116734 Rechtssatz 06.08.2002Strafrecht
Wird - ohne gleichzeitigen Strafausspruch hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Teils - eine Subsumtionseinheit nach § 29 StGB durch Teilrechtskraft zerschlagen und erst im nachfolgenden Rechtsgang über den anderen Teil solcherart zusammengefasster Ta …
RS0132644 Rechtssatz 21.05.2019Strafrecht
Die Kausalität der Bestimmungs- oder Beitragshandlung für die Ausführung muss vom Vorsatz des (Bestimmungs- oder Beitrags-)Täters umfasst sein.
RS0133376 Rechtssatz 03.11.2020Strafrecht
Stehen die Urteilsfeststellungen über entscheidende Tatsachen zueinander im Widerspruch oder sind sie sonst undeutlich, sind Widerspruch und Undeutlichkeit aus Z 5 anfechtbar. Geht die Undeutlichkeit aber so weit, dass die davon betroffene Feststellung oder …