Rechtstracker.at
Entscheidung 14 Os 13/21z×

Entscheidung 14 Os 13/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028345 Rechtssatz 02.07.2003Strafrecht
Eine Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung. (WK-StPO § 281 Rz 350)
RS0098429 Rechtssatz 21.06.1994Strafrecht
Angesichts dessen, dass Aussage gegen Aussage steht und bislang keine objektiven Verfahrensergebnisse zur Beurteilung der Frage verfügbar sind, welcher Darstellung die höhere Glaubwürdigkeit gebührt, verdienen auch bloß im Vorfeld des Tatgeschehens gelegene …
RS0099217 Rechtssatz 18.01.1994Strafrecht
Anträge, die sich nicht bloß auf das Verfahren als solches beziehen, sondern über die erst in der Endentscheidung selbst abzusprechen ist - wie hier: auf eine vom Angeklagten angestrebte Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach …
RS0099408 Rechtssatz 30.06.1994Strafrecht
Aktenwidrigkeit: nur ein erheblicher Widerspruch, der eine für die aktuelle Rechtsfrage entscheidende Tatsache berührt, kann als Begründungsmangel gerügt werden.
RS0119091 Rechtssatz 19.05.2004Strafrecht
Aus Z 10a ist ein Urteil dann nichtig, wenn die darin enthaltenen Feststellungen bei richtiger Rechtsansicht die Nichtanwendung der Diversion nicht zu tragen vermögen oder wenn Ergebnisse der Hauptverhandlung auf einen Umstand hindeuten, der für die positiv …
RS0120109 Rechtssatz 28.07.2005Strafrecht
Der Umstand, dass ein Zeuge bereits wegen Verleumdung oder falscher Beweisaussage zur Verantwortung gezogen wurde, kann eine unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeitsbeurteilung erhebliche Tatsache darstellen. Voraussetzung einer solchen Erheblichkeit si …
RS0130354 Rechtssatz 07.10.2015Strafrecht
Unzulässige Tatprovokation unterscheidet sich von einer legitimen verdeckten Ermittlung dadurch, dass sich die beteiligten Beamten nicht auf eine im Wesentlichen passive Ermittlung strafbarer Aktivitäten beschränken, sondern einen solchen Einfluss auf die P …
RS0132643 Rechtssatz 21.05.2019Strafrecht
Das Vorliegen des Verfolgungshindernisses der unzulässigen Tatprovokation (§ 5 Abs 3 iVm § 133 Abs 5 StPO) ist - auf Grundlage des Urteilssachverhalts oder unter Geltendmachung eines Feststellungsmangels - aus Z 9 lit b beachtlich, während die Urteilsfestst …