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Entscheidung 14 Os 130/19b×

Entscheidung 14 Os 130/19b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0101307 Rechtssatz 17.10.1995Strafrecht
Da die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten vom Verteidiger rechtzeitig angemeldet und auch ausgeführt wurden, war der vom nachträglich (persönlich) gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Ver …
RS0122736 Rechtssatz 23.10.2007Strafrecht
Auch bei einem nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrag sind die zeitlichen Schranken des Art 35 Abs 1 MRK zu beachten, der die Einhaltung einer sechsmonatigen Frist nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung verlangt. Liegt die Vo …
RS0122737 Rechtssatz 23.10.2007Strafrecht
Bei einem nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrag handelt es sich um einen subsidiären Rechtsbehelf. Demgemäß gelten alle gegenüber dem EGMR normierten Zulässigkeitsvoraussetzungen der Art 34 und 35 Abs 1 und 2 MRK sinngemäß auch für dera …
RS0123231 Rechtssatz 13.02.2008Strafrecht
Dem Betroffenen steht nur ein Erneuerungsantrag in Betreff ein- und derselben Sache zu. § 89 Abs 2 StPO gilt nicht für das Erneuerungsverfahren.
RS0128393 Rechtssatz 10.12.2012Strafrecht
Prozessförmiges Aufzeigen von Rechtsfehlern als Grund für Erneuerung des Strafverfahrens bedarf methodengerechter (das heißt, nach Maßgabe juristisch geordneter Gedankenführung zumindest vertretbarer, wenngleich nicht notwendigerweise zutreffender) Ableitun …
RS0128394 Rechtssatz 10.12.2012Strafrecht
Nach § 363a StPO anstelle des EGMR (also nicht aufgrund eines seiner Erkenntnisse) angerufen, wendet der Oberste Gerichtshof ‑ neben denjenigen des II. Abschnitts des 16. Hauptstücks der StPO ‑ die für jenen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art 35 …
RS0132695 Rechtssatz 25.06.2019Strafrecht
Die Belehrung über die dem Angeklagten zustehenden Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil hat gemäß § 268 letzter Satz StPO grundsätzlich mündlich - im Fall des § 56 Abs 1 StPO samt Übersetzung - im Anschluss an die Urteilsverkündung zu erfolgen. D …
RS0132696 Rechtssatz 25.06.2019Strafrecht
Eine - notwendige Verteidigung begründende (§ 61 Abs 1 Z 1 StPO) - Anhaltung in Strafhaft anstelle in Untersuchungshaft iSd § 173 Abs 4 erster Satz StPO ist nur dann gegeben, wenn die Staatsanwaltschaft die Verhängung der Untersuchungshaft (ohne aufschieben …
RS0133106 Rechtssatz 25.02.2020Strafrecht
Eine Verpflichtung des Gerichts zur amtswegigen Bestellung eines Amts‑ oder Verfahrenshilfeverteidigers (bei Unterbleiben einer Bevollmächtigung oder entsprechenden Antragstellung) sieht das Gesetz nur in den Fällen notwendiger Verteidigung vor.
RS0133107 Rechtssatz 25.02.2020Strafrecht
Die Bestimmung des § 63 Abs 1 StPO ist auch im Erneuerungsverfahren anzuwenden.