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Entscheidung 14 Os 142/20v×

Entscheidung 14 Os 142/20v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088950 Rechtssatz 25.06.1986Strafrecht
Schon aus der Vorsatzdefinition des § 5 Abs 1 StGB geht hervor, dass ein Tatbildirrtum - wozu auch der Irrtum über ein normatives Tatbildmerkmal gehört - den Vorsatz ausschließt.
RS0096638 Rechtssatz 07.06.1994Strafrecht
Auf die Ausübung des Verteidigungsrechtes kann sich ein Beschuldigter nur berufen, solange er die ihm durch die Rechtsordnung gewährleisteten prozessualen Verteidigungsmöglichkeiten wahrnimmt und ausschöpft. Dagegen findet das Verteidigungsrecht des Beschul …
RS0096770 Rechtssatz 14.02.1974Strafrecht
Eine rechtswidrige strafbare Beschuldigung (Verleumdung) ist erst dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte (Angeklagte) über die bloße Abwehr hinaus unmissverständlich konkrete Tatsachen angibt, wonach, wenn sie wahr wären, eine andere Person eine strafbare H …
RS0097595 Rechtssatz 06.04.1972Strafrecht
Das Verteidigungsrecht des Beschuldigten wird überschritten, wenn dieser über die bloße Abwehr hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen - auch nur in Form erdichteter Belastungsumstände - gegen andere vorbrachte, die, wenn sie wahr wären, eine a …
RS0099407 Rechtssatz 28.07.1993Strafrecht
Eine unter Nichtigkeitsdrohung stehende Begründungspflicht besteht nur für den Ausspruch des Gerichtshofes über entscheidende Tatsachen. Welche Tatsachen als entscheidend anzusehen sind, ergibt sich aus dem Hinweis auf den § 270 Abs 2 Z 4 und 5 StPO im § 28 …
RS0108964 Rechtssatz 20.11.1997Strafrecht
Voraussetzung für die Strafbarkeit als Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist in subjektiver Hinsicht, dass der Bestimmende es für gewiss hält, der Beamte werde bei bestimmungsgemäßem Verhalten (zumindest) vorsätzlich seine Befugnis missbrauchen. Hingegen ist ni …