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Entscheidung 14 Os 65/18t×

Entscheidung 14 Os 65/18t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0107445 Rechtssatz 22.05.1997Strafrecht
In einem Beweisantrag müssen die Beweisthemen so substantiiert werden, dass bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabes eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten ist.
RS0124017 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Der eindeutige Verweis auf die Begründung der staatsanwaltschaftlichen Anordnung, der der Bewilligungsbeschluss überdies unmittelbar angeschlossen ist, stellt methodisch nichts anderes dar als die - ebenfalls zulässige (13 Os 21/01) - Wiedergabe dieses Text …
RS0125996 Rechtssatz 11.07.2006Strafrecht
Das Verbot der Selbstbelastung ist auf ein Verfahren anwendbar in dem durch zwangsweise verabreichte Brechmittel erlangte Beweise verwendet werden. Der GH beachtet dabei die Art und Schwere des zur Erlangung des Beweises angewendeten Zwanges, das öffentlich …
RS0128604 Rechtssatz 13.12.2012Strafrecht
Das zum Antrag auf „Nichtverlesung der Zeugenaussagen“ erstattete Vorbringen, diese Zeugen seien zum Zeitpunkt ihrer ersten Befragung bereits eines Körperverletzungsdelikts verdächtig gewesen und hätten daher als Beschuldigte unter Belehrung über ihr Aussag …
RS0131635 Rechtssatz 05.09.2017Strafrecht
Die Bestimmungen der §§ 5 Abs 3, 152 Abs 1, 166 Abs 1 Z 2 und 164 Abs 1 StPO richten sich ausdrücklich nur an Strafverfolgungsorgane. Eigenmächtig agierende Privatpersonen (auch Privatbeteiligtenvertreter, Verteidiger oder Dolmetscher), die Straftaten ohne …
RS0132342 Rechtssatz 13.11.2018Strafrecht
Protokolle über frühere Aussagen des Angeklagten iSd § 245 Abs 1 StPO sind nur solche über dessen vor Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei abgelegte Aussagen, nicht aber Niederschriften über seine Angaben vor einer Verwaltungsbehörde (hi …
RS0132343 Rechtssatz 13.11.2018Strafrecht
Mitwirkungspflichten eines Asylwerbers im - von ihm angestrengten - Asylverfahren haben nicht zur Folge, dass Protokolle über seine Vernehmung als Verfahrenspartei als durch Zwang und Druck ohne seinen Willen erlangte - somit vom Nemo-Tenetur-Grundsatz umfa …