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Entscheidung 14 Os 71/20b×

Entscheidung 14 Os 71/20b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028345 Rechtssatz 02.07.2003Strafrecht
Eine Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung. (WK-StPO § 281 Rz 350)
RS0091561 Rechtssatz 15.02.1977Strafrecht
Nicht einschlägige Vorstrafen bilden keinen Erschwerungsgrund nach § 33 Z 2 StGB, sie bringen aber den Milderungsgrund des § 34 Z 2 StGB zum Wegfall.
RS0098429 Rechtssatz 21.06.1994Strafrecht
Angesichts dessen, dass Aussage gegen Aussage steht und bislang keine objektiven Verfahrensergebnisse zur Beurteilung der Frage verfügbar sind, welcher Darstellung die höhere Glaubwürdigkeit gebührt, verdienen auch bloß im Vorfeld des Tatgeschehens gelegene …
RS0099911 Rechtssatz 27.04.1989Strafrecht
Mit dem Vorbringen, das Erstgericht habe bestimmte Milderungsgründe nicht berücksichtigt, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO nicht zur gesetzmäßigen Darstellung gebracht, weil weder eine unrichtige rechtliche Beurteilung festgestellter Str …
RS0116655 Rechtssatz 08.08.2002Strafrecht
Bei einem alternativen Mischdelikt kann die rechtliche Annahme einer von mehreren als verwirklicht angesehenen Alternativen aus § 281 Abs 1 Z 10 StPO nicht angefochten werden (hier: § 129 Z 1 StGB durch Einsteigen und Einbrechen).
RS0118060 Rechtssatz 30.09.2003Strafrecht
Als Antrag wird nur ein deutlich und bestimmt formuliertes Begehren aufgefasst.
RS0120109 Rechtssatz 28.07.2005Strafrecht
Der Umstand, dass ein Zeuge bereits wegen Verleumdung oder falscher Beweisaussage zur Verantwortung gezogen wurde, kann eine unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeitsbeurteilung erhebliche Tatsache darstellen. Voraussetzung einer solchen Erheblichkeit si …