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Entscheidung 14 Os 71/25k×

Entscheidung 14 Os 71/25k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094905 Rechtssatz 18.10.1989Strafrecht
Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes geric …
RS0116587 Rechtssatz 29.05.2002Strafrecht
Eine "vollständige" Beschreibung des Tatgeschehens verlangt das Gesetz keineswegs. Vielmehr kommt dem von § 260 Abs 1 Z 1 StPO verlangten Teil des Erkenntnisses nur die Aufgabe zu, die in den Entscheidungsgründen festgestellten Tatsachen, soweit sie für die …
RS0118429 Rechtssatz 17.12.2003Strafrecht
Begnügt sich der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunk …
RS0120334 Rechtssatz 22.11.2005Strafrecht
Der Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO muss in dem für die Subsumtion (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) entscheidenden Umfang den als erwiesen angenommenen Tatsachen der Entscheidungsgründe entsprechen, um aus § 281 Abs 1 Z 3 StPO unbedenklich zu sein.
RS0127379 Rechtssatz 12.12.2011Strafrecht
Der Besitz (§ 207a Abs 3 StGB) einer zuvor selbst hergestellten pornografischen Darstellung mit Unmündigen ist eine vorbestrafte Nachtat zu § 207a Abs 1 Z 1 StGB.
RS0132692 Rechtssatz 25.06.2019Strafrecht
Mehrere Begehungsformen eines alternativen Mischdelikts können - weil sie eine strafbare Handlung bilden - nicht in (Konkurrenz oder) Scheinkonkurrenz zueinander stehen. Verschafft sich der Täter eine verpönte Darstellung (als Tatobjekt des § 207a Abs 3 ers …
RS0132857 Rechtssatz 02.10.2019Strafrecht
Die Konkretisierung der Tat hat nicht im Referat der entscheidenden Tatsachen im Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO), sondern in den Urteilsgründen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) zu erfolgen. Der Einwand fehlender Konkretisierung im Erkenntnis ist daher unter dem Asp …