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Entscheidung 14 Os 78/14y×

Entscheidung 14 Os 78/14y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0087766 Rechtssatz 08.11.1994Strafrecht
Nur bei Identität der verabredeten mit der tatsächlich verübten Straftat wird das Komplott als Vorbereitungsdelikt durch letztere verdrängt. Wurde aber nur ein Teil der den Gegenstand der Verabredung bildenden Suchtgiftmenge in Verkehr gesetzt, so bleibt - …
RS0090566 Rechtssatz 22.11.1979Strafrecht
Zwar treten selbständig strafbare Vorbereitungshandlungen zu einem Delikt hinter dem Versuch und umsomehr hinter der Vollendung eben dieses Deliktes zurück (Leukauf-Steininger 2.Auflage Anmerkung 63 bis 65 zu § 28 StGB). Diese stillschweigende Subsidiarität …
RS0090829 Rechtssatz 18.03.1982Strafrecht
Für die Annahme einer Konsumation ist die Identität des verletzten Rechtsguts nicht erforderlich. Maßgebend für die Annahme einer Begleittat bei einem idealkonkurrierenden Zusammentreffen mehrerer Tatbestände (hier: § 87 StGB und § 125 StGB) ist, daß die fr …
RS0091146 Rechtssatz 13.05.1986Strafrecht
Spezialität setzt voraus, dass zwei Deliktstypen zueinander im Verhältnis von Gattung und Art stehen, dass also ein Deliktstypus sämtliche Merkmale des anderen, darüber hinaus aber noch zusätzliche (Merkmale) enthält. Davon, dass der Tatbestand der Blutscha …
RS0091453 Rechtssatz 17.01.1979Strafrecht
Eine Begleittat ist (im Gegensatz zur Deckungshandlung) nur dann straflos, wenn sie für die Haupttat typisch ist (weil in der Regel mit deren Verwirklichung einhergehend) und zu dieser einen wesentlich geringeren Unrechtsgehalt aufweist (dies ist im Verhält …
RS0124022 Rechtssatz 05.08.2008Strafrecht
Eine typische Begleittat liegt vor, wenn die Verwirklichung eines bestimmten Deliktstypus regelmäßig mit der Erfüllung eines anderen Deliktstypus verbunden ist und die Begleittat im Verhältnis zur Haupttat einen wesentlich geringeren Unwertgehalt aufweist. …
RS0129805 Rechtssatz 25.11.2014Strafrecht
Der Tatbestand des § 104a StGB steht zu § 106 Abs 1 Z 3 StGB weder im Verhältnis der Spezialität noch der materiellen Subsidiarität und wird von diesem auch nicht als typische Begleittat konsumiert, weshalb echte Idealkonkurrenz vorliegt.
RS0129806 Rechtssatz 25.11.2014Strafrecht
§ 104a StGB ist als Vorbereitungsdelikt (auch) zur gleichzeitig in Kraft getretenen Qualifikation des § 106 Abs 1 Z 3 StGB konzipiert und soll gezielt Verhaltensweisen im Vorfeld der eigentlichen Ausbeutung pönalisieren, und zwar unabhängig davon, ob es spä …