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Entscheidung 15 Os 106/23m×

Entscheidung 15 Os 106/23m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0093620 Rechtssatz 20.11.1975Strafrecht
Gewalt ist die Anwendung überlegener physischer Kraft von einer gewissen Stärke, zur Überwindung eines wirklichen oder erwarteten Widerstandes, die sich unmittelbar oder mittelbar gegen das Opfer richtet und darauf abzielt, dieses zu einem unwillkürlichen V …
RS0095293 Rechtssatz 07.05.1996Strafrecht
Die Annahme des Rechtfertigungsgrundes nach § 105 Abs 2 StGB setzt nicht nur voraus, daß sowohl das angewendete Nötigungsmittel als auch der Nötigungszweck den guten Sitten nicht widerstreitet; es muß zwischen beiden auch ein sachlicher Zusammenhang im Sinn …
RS0097576 Rechtssatz 08.02.1994Strafrecht
Eine psychiatrische oder (jugendpsychologische) psychologische Untersuchung eines Zeugen setzt, soll sie nicht auf die unzulässige Aufnahme eines reinen Erkundungsbeweises abzielen, konkret erhebliche Bedenken gegen dessen allgemeine Wahrnehmungsfähigkeit o …
RS0108614 Rechtssatz 09.07.1997Strafrecht
Dass die Zustimmung des Zeugen zur Untersuchung seines Geisteszustandes vorliegt, wurde im Beweisantrag nicht einmal behauptet.
RS0120634 Rechtssatz 16.03.2006Strafrecht
Eine Beweisführung über die Beweiskraft von Beweisen, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist grundsätzlich zulässig, jedoch kommt zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen die Hilfestellung durch einen Sachverständigen nur ausnahmsweise, etwa bei E …
RS0124801 Rechtssatz 24.06.2009Strafrecht
Die Darstellung einer Diversionsrüge ist - unter Beachtung der Notwendigkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 198 StPO - auf der Basis der Urteilsfeststellungen methodisch korrekt zu entwickeln (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 659 f).
RS0126734 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Die für eine diversionelle Erledigung unentbehrliche Verantwortungsübernahme erfordert die bei allen Diversionsvarianten vorgesehene innere Bereitschaft zur Schadensgutmachung oder zum Tatfolgenausgleich, welche nur bei entsprechendem Unrechtsbewusstsein mö …