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Entscheidung 15 Os 127/14m×

Entscheidung 15 Os 127/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0097545 Rechtssatz 22.10.1981Strafrecht
Gegenstand einer Zeugenaussage sind nur sinnliche Wahrnehmungen des Zeugen über Tatsachen; die Wiedergabe des subjektiven Eindrucks eines Zeugen fällt nicht in den Rahmen seines gerichtlichen Zeugnisses.
RS0099548 Rechtssatz 31.05.1995Strafrecht
Ein innerer Widerspruch ist nur dann gegeben, wenn der Ausspruch des Gerichtes über entscheidende Tatsachen mit sich selbst (nicht aber mit einzelnen, ohnehin erörterten Beweisergebnissen) im Widerspruch ist, das Urteil verschiedene Tatsachen feststellt, di …
RS0099724 Rechtssatz 20.07.1995Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat den gesamten Urteilssachverhalt zugrundezulegen und demnach auch den im Urteil in Ansehung der subjektiven Tatseite festgestellten Sachverhalt mit dem darauf angewendeten Gesetz …
RS0116299 Rechtssatz 07.03.2002Strafrecht
Die Möglichkeit einer Diversion hängt unter anderem auch von der Haltung des Beschuldigten ab und setzt Schuldeinsicht, demnach seine Bereitschaft voraus, Verantwortung für das ihm zur Last gelegte Tatgeschehen zu übernehmen.
RS0116736 Rechtssatz 21.08.2002Strafrecht
Keine entscheidende Tatsache wird angesprochen, wenn das Erstgericht eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der Beschwerdeführer die Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt.
RS0116823 Rechtssatz 12.09.2002Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung dieses materiellen Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass die behauptete rechtsfehlerhafte Beurteilung der gesetzlichen Diversionsvoraussetzungen nach § 7 Abs 1 JGG in Verbindung mit § 90a Abs 2 Z 2 StPO stringent auf der Basis s …
RS0124801 Rechtssatz 24.06.2009Strafrecht
Die Darstellung einer Diversionsrüge ist - unter Beachtung der Notwendigkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 198 StPO - auf der Basis der Urteilsfeststellungen methodisch korrekt zu entwickeln (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 659 f).
RS0126734 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Die für eine diversionelle Erledigung unentbehrliche Verantwortungsübernahme erfordert die bei allen Diversionsvarianten vorgesehene innere Bereitschaft zur Schadensgutmachung oder zum Tatfolgenausgleich, welche nur bei entsprechendem Unrechtsbewusstsein mö …