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Entscheidung 15 Os 151/14s×

Entscheidung 15 Os 151/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089825 Rechtssatz 11.09.1980Strafrecht
Wann eine Handlung der Ausführung unmittelbar vorangeht, kann nicht generell bestimmt, sondern nur nach dem Tatplan des Täters im Einzelfall beurteilt werden.
RS0089871 Rechtssatz 06.04.1978Strafrecht
Strafbarer Versuch beginnt, wenn das Täterverhalten mit der geplanten Tat schon in einem derart sinnfälligen Zusammenhang steht, dass es direkt auf sie ausgerichtet ist und nach den Zielvorstellungen des Täters in unmittelbarer Folge in die Ausführung überg …
RS0089957 Rechtssatz 24.09.1991Strafrecht
Die Prüfung der Versuchstauglichkeit hat sich nach einem abstrahierenden und generalisierenden Maßstab jeweils am konkreten Tatplan zu orientieren.
RS0090029 Rechtssatz 18.12.1985Strafrecht
Ob ein Täterverhalten ausführungsnah ist, ist für jedes Delikt gesondert unter Berücksichtigung der deliktsspezifischen Besonderheiten zu beurteilen, weil nur von der Fassung der einzelnen Tatbilder ausgehend beurteilt werden kann,ob - objektiv gesehen - da …
RS0090080 Rechtssatz 16.10.1984Strafrecht
Bei der Prüfung der Versuchstauglichkeit ist auf den Tatplan abzustellen; scheitert der Versuch vor dessen Realisierung (durch eine ausführungsnahe Handlung) bloß an der (sei es auch von Anfang an wirksam, jedoch) vom Täter nicht eingeplant gewesenen Kontro …
RS0097981 Rechtssatz 28.09.1989Strafrecht
Die im § 221 Abs 1 StPO dem Angeklagten zugestandene Vorbereitungsfrist gilt nicht einmal für eine formelle Ausdehnung der Anklage nach § 263 StPO (RZ 1978/141); sie gilt daher umsoweniger bei einer bloß geänderten oder erweiterten rechtlichen Beurteilung d …
RS0099250 Rechtssatz 18.12.1968Strafrecht
Voraussetzung der Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des Abs 1 des § 281 StPO ist, dass über einen in der Hauptverhandlung vom Beschwerdeführer gestellten Antrag nicht oder nicht im Sinne dieses Antrages mit Zwischenerkenntnis entschieden worden …
RS0111410 Rechtssatz 17.12.1998Strafrecht
Wer eine große Suchtgiftmenge ausführt und einführt und in der Folge mit einem auf Inverkehrsetzen gerichteten Vorsatz besitzt, hat entgegen dem (nicht näher begründeten) dritten Satz in Foregger/Litzka/Matzka SMG Erl VI.2. zu § 28 nicht nur die Ausfuhr und …
RS0115363 Rechtssatz 03.05.2001Strafrecht
Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der an …