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Entscheidung 15 Os 20/15b×

Entscheidung 15 Os 20/15b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098671 Rechtssatz 19.05.1981Strafrecht
Auch aus äußeren Umständen der Tat können durchaus Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden.
RS0099250 Rechtssatz 18.12.1968Strafrecht
Voraussetzung der Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des Abs 1 des § 281 StPO ist, dass über einen in der Hauptverhandlung vom Beschwerdeführer gestellten Antrag nicht oder nicht im Sinne dieses Antrages mit Zwischenerkenntnis entschieden worden …
RS0100152 Rechtssatz 11.07.1956Strafrecht
Auf eine "Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde" kann nicht Bedacht genommen werden, da das Gesetz nur die Einbringung einer Ausführung der Beschwerdegründe vorsieht und eine ratenweise Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, obgleich innerhalb der gesetzlich …
RS0108863 Rechtssatz 02.12.1997Strafrecht
Auch in Art 6 Abs 3 lit d MRK wird dem Angeklagten nur das Recht garantiert, die Ladung und Vernehmung von Zeugen "zu erwirken". Die Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO hat daher auch in der Neufassung durch das StPÄG 1993 zur Voraussetzung, dass über …
RS0111358 Rechtssatz 27.01.1999Strafrecht
Logisch zwingende Begründung der Täterschaft ist nicht möglich und daher auch nicht gefordert (13 Os 165/97 nv).
RS0114036 Rechtssatz 13.09.2000Strafrecht
Eine Tatsachenrüge, die das Fehlen amtswegiger weiterer Beweisaufnahmen moniert, hätte darzutun, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht oder Fragerecht gehindert war und daher hätte belehrt werden müssen (§ 3 StPO), um so die Ermittlu …
RS0116882 Rechtssatz 17.10.2002Strafrecht
Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrunde liegendes Wollen oder Wissen ist rechtsstaatlich vertretbar.
RS0129172 Rechtssatz 11.12.2013Strafrecht
„Dieselben Gründe“ iSd § 290 Abs 1 zweiter Satz zweiter Fall StPO sind bei Vorliegen eines Begründungsmangels nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO dann gegeben, wenn konkret der dieselbe Tat betreffende Ausspruch des Gerichts über entscheidende Tatsachen beim Begünsti …