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Entscheidung 15 Os 27/14f×

Entscheidung 15 Os 27/14f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0112353 Rechtssatz 19.08.1999Strafrecht
Die im (Art 5 Abs 4 MRK, der das Recht auf ehetunliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Haft garantiert, wobei es im wesentlichen auf die Zügigkeit des Verfahrens ankommt, innerstaatlich präzisierenden und ergänzenden) Art 6 Abs 1 PersFrschG verfass …
RS0120790 Rechtssatz 15.05.2006Strafrecht
Was die sogenannte Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft anlangt, prüft der Oberste Gerichtshof, ausgehend von der Vorgabe des GRBG, wonach nicht die Haft, vielmehr die vom OLG getroffene Entscheidung über die Haft den Prozessgegenstand bildet, in jünge …
RS0124827 Rechtssatz 23.06.2009Strafrecht
Wenn das Oberlandesgericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entlassung aus der Untersuchungshaft Folge gibt, sodass die Entscheidung des Beschwerdegerichts durch die Festnahmeanordnung lediglich umgesetzt wird, ist dieser Beschluss funktion …
RS0124942 Rechtssatz 18.06.2009Strafrecht
Die in § 174 Abs 4 erster Satz StPO getroffene Anordnung („Eine Beschwerde des Beschuldigten gegen die Verhängung der Untersuchungshaft löst die Haftfrist nach § 175 Abs 2 Z 2 aus.", wobei jene Bestimmung „einen Monat ab erstmaliger Fortsetzung der Untersuc …
RS0129343 Rechtssatz 19.03.2014Strafrecht
Die Zurückziehung einer zuvor wirksam erhobenen Beschwerde des Beschuldigten gegen die Verhängung der Untersuchungshaft lässt - mangels gegenteiliger Anordnung des Gesetzes - die solcherart ausgelöste Haftfrist von einem Monat ab Erhebung der Beschwerde unb …