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Entscheidung 15 Os 38/24p×

Entscheidung 15 Os 38/24p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092408 Rechtssatz 19.05.1987Strafrecht
Als Gesundheitsschädigung ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens einer Person anzusehen, wobei das Andauern diese Zustandes nicht mit der Heilungsdauer identisch sein muß. Sie liegt ua auch vor, so l …
RS0092448 Rechtssatz 22.10.1981Strafrecht
Die Rechtsfrage der Eignung gemäß § 74 Z 5 StGB und die Tatfrage der Absicht gemäß § 107 Abs 1 StGB ("um") sind streng zu unterscheiden.
RS0092518 Rechtssatz 07.05.1992Strafrecht
Die (heimliche) Verabreichung von in Alkohol aufgelösten Rohypnol-Tabletten, wodurch das Opfer nicht bloß einschlief, sondern in einen Zustand der Bewußtlosigkeit verfiel, hatte einer derart gewichtige Funktionsstörung in Richtung eines gravierenden Betäubu …
RS0092753 Rechtssatz 11.05.1995Strafrecht
Die Eignung der Drohung, begründete Besorgnis einzuflößen, ist objektiv zu beurteilen, wobei wohl in der Person des Bedrohten gelegene besondere Umstände mitzuberücksichtigen sind (objektiv-individueller Maßstab), es aber nicht darauf ankommt, ob die Drohun …
RS0093096 Rechtssatz 14.04.1967Strafrecht
Milieubedingte Unmutsäußerungen erfüllen nicht den Tatbestand der gefährlichen Drohung.
RS0112523 Rechtssatz 05.10.1999Strafrecht
Ist im Urteil die (in den Tatsachenbereich fallende) Ernstlichkeit einer Drohung festgestellt, wird mit dem Einwand, es habe sich bloß um "milieubedingte Unmutsäußerungen" gehandelt, eine Rechtsrüge mangels Orientierung am Urteilssachverhalt nicht zur proze …