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Entscheidung 15 Os 41/12m×

Entscheidung 15 Os 41/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0093770 Rechtssatz 19.12.1989Strafrecht
Das Ansichbringen im Sinne der §§ 164 Abs 1 Z 2, 165 StGB erfasst nur den Erwerb des Gewahrsams an einer Sache, nicht aber die Erlangung fremden Gutes durch Gewahrsamsbruch. In einem solchen Fall kommt - Bereicherungsvorsatz vorausgesetzt - nur Diebstahl, i …
RS0098929 Rechtssatz 14.11.1991Strafrecht
Die Unterlassung der gemäß § 260 Abs 1 Z 2 StPO gebotenen Subsumtion des als erwiesen angenommenen Sachverhaltes unter einen anzuwendenden Tatbestand steht gemäß § 260 Abs 1 StPO unter Nichtigkeitssanktion und belastet das Urteil insoweit mit dem Nichtigkei …
RS0100444 Rechtssatz 26.01.1984Strafrecht
Die förmliche Aufhebung der auf dem kassierten Urteilsausspruch beruhenden Anordnungen, Beschlüsse und Verfügungen, insbesonders der Endverfügung, erübrigt sich: Die sich aus einer gänzlichen oder teilweisen Urteilsaufhebung ergebenden rechtslogischen Folge …
RS0114639 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Die Erwähnung im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen nur zu verdeutlichen, nicht zu ersetzen. Zirkulärer Gebrauch von verba legalia ("stehlen") genügt ebensowenig.
RS0116266 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Schuldig gesprochen wird der Angeklagte stets nur, diejenigen strafbaren Handlungen (rechtlichen Kategorien) - durch eine oder mehrere Handlungen - begründet zu haben, die das Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) nennt. Während also § 260 Abs 1 Z 2 und 3 StPO …
RS0117119 Rechtssatz 12.11.2002Strafrecht
Die bloße Anführung der eine Qualifikation betreffenden Tatumstände im Urteilsspruch (§ 270 Abs 2 Z 4 in Verbindung mit § 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die fehlenden Konstatierungen nicht zu ersetzen.