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Entscheidung 15 Os 41/14i×

Entscheidung 15 Os 41/14i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0065663 Rechtssatz 23.10.1984Strafrecht
Wird von einem nicht rückzahlungsfähigen und nicht rückzahlungswilligen Täter die Zuzählung eines Darlehens erwirkt, so tritt der Vermögensschaden beim Kreditgeber mit der Zuzählung der Darlehensvaluta ein; unerheblich ist ob der Kreditgeber in der Folge da …
RS0094309 Rechtssatz 24.06.1987Zivilrecht; Strafrecht
Betrug als Selbstschädigungsdelikt verlangt, dass der Getäuschte jene Vermögensverfügung trifft (oder treffen soll), durch die er an seinem Vermögen einen effektiven (und nicht nur fiktiven) Schaden erleiden soll. In der Übernahme eines Versicherungsrisikos …
RS0094410 Rechtssatz 02.04.1981Strafrecht
Der Tatbestand des Betrugs erfasst nur den unmittelbar aus der infolge der Täuschung bewirkten Vermögensschaden, nicht aber bloß mittelbar bewirkte (Folgeschäden) Schäden.
RS0094420 Rechtssatz 26.06.1975Strafrecht
Unter Schaden im Sinne des § 146 StGB kann nichts anders als der (effektive) Verlust an Vermögenssubstanz verstanden werden.
RS0094458 Rechtssatz 05.09.1985Strafrecht
Der Kreditbetrug ist zwar nicht mit dem Abschluß des Darlehensvertrages, aber doch mit der Barauszahlung oder mit der Überweisung der Darlehensvaluta vollendet, weil schon durch die Hingabe der Leistung ein Verlust an Vermögenssubstanz auf Seiten des durch …
RS0098978 Rechtssatz 28.04.1959Strafrecht
Im Nichtigkeitsverfahren gilt das Neuerungsverbot.
RS0113211 Rechtssatz 16.02.2000Strafrecht
Mit der Behauptung, das Hauptverhandlungsprotokoll lasse nicht erkennen, welche Aktenstücke verlesen worden seien, wird nur eine Undeutlichkeit des Protokollinhaltes gerügt. Nur die Nichtaufnahme eines Protokolls, nicht aber dessen Inhalt steht jedoch unter …
RS0118956 Rechtssatz 03.05.2004Strafrecht
Die Begutachtung eines Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit bedarf seiner Zustimmung und jener eines etwaigen gesetzlichen Vertreters.
RS0124172 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Bei umfangreichem Aktenmaterial bedarf es zu prozessförmiger Ausführung einer Verfahrensrüge der genauen Angabe der Fundstelle des kritisierten Vorgangs beziehungsweise von Antragstellung oder Widerspruch.
RS0128771 Rechtssatz 24.04.2013Strafrecht
Bei im Zeitpunkt der Kreditaufnahme gänzlich fehlender Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer, über die die Kreditgeberin getäuscht wird, tritt der Schaden bereits mit der Zuzählung der jeweiligen Darlehensvaluta ein, weil dieser von Anfang an jeweils nur e …