Rechtssatz RS0065663
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065663
Entscheidungsdatum
04.09.2024
Rechtssatz
Wird von einem nicht rückzahlungsfähigen und nicht rückzahlungswilligen Täter die Zuzählung eines Darlehens erwirkt, so tritt der Vermögensschaden beim Kreditgeber mit der Zuzählung der Darlehensvaluta ein; unerheblich ist ob der Kreditgeber in der Folge das Darlehen unter Einhaltung der Bestimmungen des KSchG fällig stellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065663
Zuletzt aktualisiert am
12.11.2024
Dokumentnummer
JJR_19841023_OGH0002_0090OS00147_8400000_001