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Entscheidung 15 Os 55/22k×

Entscheidung 15 Os 55/22k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099911 Rechtssatz 27.04.1989Strafrecht
Mit dem Vorbringen, das Erstgericht habe bestimmte Milderungsgründe nicht berücksichtigt, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO nicht zur gesetzmäßigen Darstellung gebracht, weil weder eine unrichtige rechtliche Beurteilung festgestellter Str …
RS0125836 Rechtssatz 20.04.2010Strafrecht
"Vorwiegend" iSd § 27 Abs 5 SMG stellt auf die Absicht des Täters zur Tatzeit ab, mehr als die Hälfte des Gewinns in neuerliche Suchtmittelbeschaffung fließen zu lassen. Die zu einem späteren Zeitpunkt aktuelle Gewinnverwendung kann allerdings im Rahmen der …
RS0131561 Rechtssatz 04.07.2017Strafrecht
Die Vermögenslosigkeit des Angeklagten stellt keinen Anwendungsfall des § 20a Abs 3 zweiter Fall StGB dar. Denn die Unverhältnismäßigkeit nach dieser Bestimmung bezieht sich allein auf den Ermittlungsaufwand, nicht jedoch auf die geringe Wahrscheinlichkeit …
RS0131857 Rechtssatz 15.11.2017Strafrecht
Das SMG sieht in §§ 27 Abs 2 und Abs 5, 30 Abs 2 SMG sowie in (den auf § 27 Abs 5 SMG verweisenden) §§ 28 Abs 4, 28a Abs 3, 31 Abs 4, 31a Abs 4 SMG geringere Strafdrohungen für denjenigen vor, der das jeweilige strafbare Verhalten für den „persönlichen Gebr …
RS0132346 Rechtssatz 13.11.2018Strafrecht
Durch die Begehung einer strafbaren Handlung hat der Täter einen Vermögenswert erlangt, wenn die Erlangung ursächlich mit dieser Straftat zusammenhängt, wobei die Vermögensverschiebung nicht definitionsgemäß mit der Tatbestandsverwirklichung verbunden sein …